Brehms Tierleben eallgemeine Kunde des Tierreichs : mit 1800 Abbildungen im Text, 9 Karten und 180 Tafein in Farbendruck und Holzschnitt 4

S4 Erſte Ordnung: Stachel floſſer; fünfzehnte Familie: Shwertfiſche.

Wenige Stunden ſpäter ergaben die Pumpen, daß Waſſer in den Raum drang, daß die Vrigg le> geworden war. Die Bemannung mußte regelmäßig an den Pumpen arbeiten, bis die Brigg den Hafen erreiht hatte; bei der Ausbeſſerung zeigte es ſi, daß der Angreifer den Rumpf vorn am Boden beſchädigt hatte.

“Danach wird man ſi< kaum no< wundern, daß der Schwertfiſh au< ſchon vor Gericht eine bemerkenswerte Rolle geſpielt hat. So hatten am 11. Dezember 1868 in London Richter und Sachverſtändige über einen Seeunfall abzuurteilen, der durh unſeren Fiſh verurſa<t worden ſein ſollte und zu einem Prozeß geführt hatte. Das ſtattliche Schiff „Dreadnought“, für den Handel mit Fndien beſtimmt, war gegen alle zur See drohenden Gefahren verſichert worden. Am 10. März 1864 ſegelte es von Colombo ab nach London; 3 Tage ſpäter glü>te es der Mannſchaft, auh einen Shwertfiſh an der Angel zu fangen, der aber leider ſofort die Leine zerriß, einen Sprung machte, als ob er das Fahrzeug genauer beſihtigen wollte, und es gleih darauf von untenher anrannte. Am nächſten Morgen hatte das Schiff Waſſer im Raume; es war le>. Es wurde erſt nach Colombo zurü>geführt und dann zur Ausbeſſerung nah Cotſchin gebraht. Dort fand man ein verhältnismäßig kleines Loh im Boden. Der Eigentümer des „Dreadnought“ verlangte Schadenerſaß von der Verſicherungsgeſellſchaft und verklagte ſie, da ſie unter dem Vorgeben, daß ein Shwertfiſch ſolhen Schaden nicht zu ſtiften vermöchte die Zahlung verweigerte. Zu der Gerichtsverhandlung waren R. Owen und Frank Bu>land als Sachverſtändige geladen; das Endergebnis der Verhandlungen war, daß die Verſiherungsgeſellſhaft an 12,000 Mark Schadenerſaß für den tollen Einfall eines Shwertfiſhes zu bezahlen hatte.

Was endlich die Sprahhkundigkeit der Shwertfiſche anlangt, ſo herrſcht no< heutigestags unter den ſiciliſhen Fiſchern der Aberglaube, daß ſie beim Fange gewiſſe Worte ſingen müſſen, die allerdings einige Ähnlichkeit mit griechiſhen haben. Dies iſ jedo<h nicht der Fall; die Worte bilden vielmehr eine aus den verſchiedenſten Sprachen zuſammengemiſchte Zauberformel, wie ſie bei Beſchwörungen ausgeſprohen wird. Aber noch gegenmwärtig glauben die Fiſcher feſt an deren Wirkung, vermeinen damit den Schwertfiſch in die Nähe ihrer Fahrzeuge zu ziehen und ſind überzeugt, daß dieſer untertauche, wenn jener Formel ein einziges itatieniſhes Wort beigemiſcht werde.

Der Schwertfiſh wird gewerb8mäßig beſonders in Süditalien ſowie in den öſtlihen Vereinigten Staaten verfolgt, dort vornehmlih an der kalabriſhen und ſiciliſchen Küſte, hier an der der Neu-England-Staaten. Über die Fiſcherei an den italieniſchen Küſten berihtet M. Lindeman: „Der Fang der Schwertfiſhe wird teils in Tonnaren (in den zum Thunfiſchfange aufgeſtellten großen Neßkammern), teils in ſtarken, großmaſchigen Stellnegen, teils mit Angeln, teils endlih mit der Harpune oder Stechlanze betrieben. Letterer, dem Walfange ſehr ähnliche Betrieb findet hauptſächlich in der Straße von Meſſina ſtatt, und die Fangzeit fällt an der kalabriſchen Küſte in die Zeit von Mitte April bis Ende Juni und an der ſiciliſhen Küſte in die Zeit von Juli bis September. Der Sto> der benußten Harpune iſt 3—4 m lang; die eigentliche Harpune iſt von Eiſen und hat eine Länge von 20 cm; durch den beweglihen Widerhaken wird ihr Feſtſißzen im Körper des Fiſches erleichtert.

tittels eines an der Harpune befeſtigten, gegen 200 m langen Taues bleibt das Boot mit dem angeworfenen Fiſche in Verbindung.“ Das daſelbſt ebenfalls verwendete Stellnes iſt, nah A. T. Tozzetti, 600—800 m lang und 16 m breit; an jedem Ende befindet ſih ein großer Korkſhwimmer, an welchem eine Glo>e befeſtigt iſt, die bei jeder Bewegung des Netzes ertönt. Wenn ein großer Fiſch ſih in die Maſchen verwidelt hat und das Zeug bei ſeinen Befreiungêverſuchen heftig bewegt, werden die Fiſcher durch das Anſchlagen der Glo>ke davon benachrichtigt und eilen herbei, um ſih des Fanges zu