Cèrnagora

145

Peter II. errihtete Senat. Er iſ gebildet aus dem Präſidenten (des Regeuten Bruder), einem Vice-Präſidenten (des Regenten Neffe) und zwölf Senatoren, die von dem Vladika gewählt und alljährli<h von ihm in ihrer Würde beſtätigt oder deren enthoben

werden.

In die Sigzungen des Senats

münden alle Canäle der inneren Verwaltung. Durch ihn werden

1.

alle Geſeßze ausgearbeitet und genehmigt und der Regent bedient ſi< ihrer im Namen des cèrnogoriſchen Volfes und Senats, und mittelſt vierhundertzwanzig bezahlter Wa<en. Die Geſeße treten dur<h die knjazi (ſiehe 11. Capitel, $. 5) in’s Volk, welche an der Spiße der Provinzialverwaltung ſtehen.

. Jſſt er der oberſte Gerichtshof, in deſſen

Namen auch die rihterlihe Gewalt, mit Ausnahme der Todesſtrafen, im ganzen Lande durch die Capitäne verwaltet wird, welche beiläufig unſerer Polizei entſprechen. Etwa fünfzig Schritte vor dem Kloſter ſteht ein in länglicher Form von Stein aufgeführtes Gebäude, ohne Oberſto>werk, mit Stroh gede>t; dieß iſ das Senathaus, und wird gewöhnlich furz „der Senat“ genannt. Zwei Thüren bilden den Eingang. Durch die eine kömmt man in eine kleine Abtheilung, welche Rindvieh und Eſeln zur Stallung dient. Tritt man duräy 10