Das Autoritäts = Prinzip und die Revolution von 1789

Die Revolution. 7

„da man derlei Menſchen nicht als durch ihr Wort gebunden erachten fann.“

Wie die Stände als Nationalverſammlung zuſammentreten, wird die Geiſtlichkeit bald zu Konceſſionen genöthigt, aber ſelbſt wenn die Mißſtimmung gegen ſie zu Worte gelangt, endet die Oppoſition \tets damit, \ſi<h in die mildeſten und rü>ſichtsvollſten Formen zu hüllen. Als z. B. im Februar 1790 Garat von der Prieſterweihe den Ausdru> gebraucht hatte, daß ſie ein bürgerlicher Selbſtmord ſei, und eine Anzahl Geiſtlicher, worunter der Abt Maury und die Biſchöfe von Nancy und Clermont, erbittert hierüber auffuhr, über Gottesläſterung ſchrie, und den Antrag ſtellte, die katholiſche Religion zur Nationalreligion zu erklären, ward der Antrag zwar verworfen, aber auf ſolche Art, daß man die Aengſtlichkeit und Unſicherheit der Demokratie in der Motivirung dieſes Schrittes empfindet. Es würde, heißt es, eine Verlezung der Religion und der Gefühle ſein, welche die Verſammlung Betreffs derſelben beſeelten, nur einen Zweifel daran vorauszuſezen. Man wagte noh nicht zu ſagen, was man meinte, und ſo ſah man noch eine Verſammlung deren Mehrzahl aus Freidenkern beſtand, an Proceſſionen theilnehmen und dem katholiſchen Gottesdienſte beiwohnen. Nur zwei Monate ſpäter wurde der Antrag, den Katholicismus zur Nationalreligion zu erklären, abermals eingereicht, diesmal nah Maury's wüthenden Jnvektiven gegen den Antrag auf Einziehung der. Kirchengüter dur<h den Staat. Er wurde diesmal von einem Geiſtlichen, Dom Gerle, geſtellt, welcher ſpäter als Jakobiner ſich ſehr eifrig bemüht zeigte, dies ſein erſtes öffentliches Auftreten in Vergeſſenheit zu bringen. Mirabeau antwortete mit einer Apo= ſtrophe an das Fenſter im Louvre, das er von der Tribüne aus vor Augen hatte, „dasſelbe“, rief er, „aus welchem ein franzöſiſcher Monarch, welcher die weltlichen Jntereſſen mit den geiſtigen Intereſſen der Religion vermengte, die Flinte abſchoß, welche das Signal zur Bartholomäusnacht gab“. Und doch wich man diesmal wieder aus und umging die Sache, indem man erklärte, daß die Majeſtät der Religion und die Ehrfurcht, welche man ihr ſchuldig ſei, nicht geſtatte, ſie zum Gegenſtande einer Verhandlung zu machen. Die ganze Rechte enthielt ſih