Das Leben des Fürsten Milosch und seine Kriege : mit dem Bildniss des Fürsten und einer Charte von Serbien
Siebentes Kapitel.
Von den Abgaben.
Da es jetzt keine allgemeinen Geldſtrafen gibt , #o ſind die Hauptabgaben vom Lande: die Steuer, die Kopfſteuer, die Rauchfangſteuer , der Tſchibuk (die Fais ſerlihe Abgabe von den Schaafen und Ziegen) und die Abgabe für den Grundherren. Die Kopfſteuer (Arat) beträgt 3 Groſchen und 2 Para (für jeden männlichen Kopf von 7 Jahren an, bis zum hohen Alter). Die Steuer (Poreſa) wird zweimal im Jahre (am Georgiund Demetrii - Tage), je 16 Groſchen für eine verheirathete Perſon aufgelegt, doch von den Kneſen und Kmeten -nah dem Vermögen in drei Claſſen eingetheilt, ſo daß dic erſte Claſſe auf 17 — 18, die dritte auf 8—10 Groſchen zu zahlen hat. Ein Knes kann nichts zur Steuer beilegen, dagegen kann das Dorf für ſcine Ausgaben bis 20 Para darüber fordern. Die Beamten, worunter auch die Geiſilichen, die Lehrer und die Haupt - Kmeten in den Dörfern gezählt werden, bezahlen blos die kaiſerliche Kopfſteuer; hat aber ein Beamter verheirathete Sdhne oder Brüder , ſo zahlen