Das Leben des Fürsten Milosch und seine Kriege : mit dem Bildniss des Fürsten und einer Charte von Serbien
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dieſe wie dic übrigen Leute. Die Knechte (des M i[o\< und der Kneſen) ‘und alle andern Diener, bezahlen Alles gleich den andern Leuten ; für die NaturalienCollectur aber bezahlt das Dorf. Von dieſer Steuer iſt gewöhnlich jeder Vater frei, der zwei verheirathete Söhne in ſeinem Hauſe hat , außer dieſen aber kann nur M ilo\ch allein befreien und dies thut er entweder für Verdienſte, z. B. bei geweſenen Beamten, oder wegen der Armuth, è B. wenn ein armer Mann ſtirbt und kleine Kinder oder- nur ſeine Frau hinterläßt; eben ſo für die Wahnſinnigen, Dämoniſchen, Blinden, Lahmen und ſonſt Kränkliche oder zwei Geſunde, die ſchr arm ſind. — Der Biſchof bekommt von einem Hauſe je 1 Groſchen und 4 Para Rauchfangſteuer. — An Tſchibuk wird bezahlt; je 2 Para für cine Ziege und ein Schaf und für die Schaar je 1 Para Einſchreibegebühr vom Hauſe. — Der Grundeigenthümer (Spaija) bekommt (wenn die Dorfbewohner ſonſt nicht für Alles in Bauſch zahlen) außer dem Zehnten von Getreide, je 20 Groſchen Hauptabgabe von einem verheiratheten Kopf, für die Schweine Eichelgeld, wenn es viel. Eicheln gibt, je 4 Para ; für einen Bienenkorb 1 Groſchen (oder cine Oka Honig, oder den zehnten Bienenkorb, wenn es deren viele giebt); für cinen Keſſel zum Branntweinbrennen 2 Groſchen, von einem Weinberg einige Schläuche (oder den Zehnten von den Weintrauben). Die Grundherren nahmen früher noh je 2 Oka Oel von einer Perſon, jeßt aber findet dies nicht mehr Statt. — Werden alle dieſe Abgaben in eine Summe gebracht, ſo kommt auf cinen