Der Gottesbegriff meister Eckharts : ein beitrag zur bestimmung der methode der Eskhartinterpretation

Wir sahen bei Thomas, daß selbst secundum plura cognita von verschiedenen Wahrheiten die Rede war (S. Th. I, 16,6). Die Wahrheit wird demnach modifiziert entsprechend den Gegenständen, in denen sie existiert und von denen dann Erkenntnis statthat. Gegen die Gefahr einer solchen aus der Begründung aus dem Daseienden entspringenden Vieldeutigkeit eines Begriffs wendet sich Eckhart immer wieder durch die bei ihm geradezu stereotyp gewordene Wendung: inquantum huiusmodi, als verre als. Es gilt, den Begriff als solchen, rein formell genommen, absolut eindeutig zu bestimmen. So sagt er programmatisch in der Einleitung zu seiner Verteidigung: Li „inguantum“, reduplicatio scilicet, exeludit omne aliud, omne alienum etiam secundum rationem a termino (I, 186), und in der theoretisch-spekulativen Einleitung zum Buch der göttlichen Tröstung heißt es 7,12: noch sol man wizzene, daz der name oder daz worte güeti beslüsset in ime nit anders weder minre noch m& denne ploss und lüter güeti”). Das „ploss lüter güeti” ist der repräsentative Ausdruck für die Einzigkeit der Bedeutung des Begriffs. Bezeichnend in dieser Hinsicht ist die Interpretation eines Ausspruchs König Salomos: „den gerehten betrüebet niht allez daz ime beschehen mac“. Er sage nicht „den gerechten Menschen oder den gerecditen Engel oder dies oder jenes Gerechte als Eigenschaften etwa am Gerechten, sondern er meine damit die Tatsache, daß er gerecht sei (BgTr. 8,55)“. Das aber ist das „gereht lüter“ (ib. 9,2), formaliter iusti”). Denn, daß dieses oder jenes gerecht oder wahr ist, fügt dem Begriff Gerechtigkeit oder Wahrheit nichts an Bestimmtheit hinzu, vielmehr erhält das Dieses oder Jenes erst durch den Begriff der Gerechtigkeit oder Wahrheit in dieser bestimmten Hinsicht sein Sein, sofern es als Gerechtes oder Wahres bestimmt wird und erst auf Grund des jeweiligen Begriffs als solches überhaupt nur bestimmbar wird. Der Begriff hat also nicht sein fundamentum in re, sondern die res hat ihr fundamentum erst im Begriff und durch den Begriff”). Damit

*) cf. Pf. 58: 185,11: Dirre kneht ist guot bi gote in keiner anderen güeti denne dä got guot ist.

III 586,26: Justi: sine additamento quolibet aut subjecto, homine

scilicet, aut huiusmodi, sed formaliter justi.

Dasselbe Zitat mit derselben Interpretation Pf. 59 : 190, 5.

#1) Den. 542,26: cum dico: hoc ens, aut unum hoc aut unum illud, verum hoc et illud, li hoc et illud nihil prorsus addunt seu adiciunt entitatis, unitatis, veritatis aut bonitatis super ens, unum, verum, bonum. ib. 542,24: ab ipso (sc. Deo, qui est proprie ens, unum, verum et bonum) omnia sunt unum, vera sunt et bona.

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