Die Französische Revolution

88 Drittes Kapitel.

leihen zu erheben; denn das iſt der ausdrüc>lihe Wille des Königs, niemals das Heil des Staates von irgend jemand abhängig zu machen“: der leßte Saß, dem Könige aus der Seele geſprochen, wird noch ſpäter eine Rolle ſpielen.

Nachdem in den folgenden Artikeln die Reichsſtände mit der Aufgabe betraut worden ſind, das Budget für die einzelnen Reſſorts !) feſtzuſtellen, verkündet Artikel 7, daß ihre Vorſchläge aber erſt dem Könige anzuzeigen ſind, und daß „Seine Majeſtät ſie annehmen wird, wenn ſie übereinſtimmen mit der königlichen Würde und der dem öffentlichen Dienſte notwendigen Schnelligkeit. “

Nach Empfehlung der Berückſichtigung der Gläubigerrechte heißt es im Artikel 9: „Der König will, daß der Klerus und der Adel auf die Geldprivilegien ?) verzichten und daß bei der Bezahlung der Steuern keine Art von Privilegium oder Unterſchied mehr beſteht.“ Danach ſollen dieſe Steuern „ohne Unterſchied von Rang und Geburt reguliert werden“. Dagegen ſollen (Artikel 12) alle ſonſtigen Eigentumsrechte gewahrt bleiben, und Seine Majeſtät verſteht darunter ausdrülich die Zehnten, Grundzinſe, Renten, die lehnsherrlichen Rechte und Pflichten und beſonders alle Vorrechte, die mit Ländern und Lehen verbunden ſind oder Perſonen gehören ®?). Wenn dieſer Saß nicht den Adel hätte zufriedenſtellen müſſen, wäre wohl keiner dazu imſtande geweſen.

Ebenſo wichtig iſt Artikel 14, in dem Zulaſſung aller Bürger zu den Staatsämtern ausgeſprochen wird, Artikel 15, der ſich auf juriſtiſche Verbeſſerungen bezieht, Artikel 16, wo von der Preßfreiheit die Rede iſt. Sie muß aber mit den Sitten, der Religion der Bürger im Einfang ſtehen.

Auf die folgenden Artikel einzugehen, lohnt hier niht. Dagegen iſt wieder die königliche Schlußrede ſehr intereſſant. Nachdem er betont hat, wie ſehr er ſich um des Volkes Wohl bemühe, fährt er fort: „wenn ihr mich bei einer ſo hönen Aufgabe im Stiche läßt, ſo werde ich allein das Glüc meiner Völker herbeiführen; ih allein werde mich als ihren wirklichen Repräſentanten betrachten; ih allein werde mit Mut und Entſchloſſenheit das geſte>te Ziel zu erreichen wiſſen.“ Und weiter: „Beachtet, meine Herren, daß feine neue Maßnahme

1) Auch für das föniglihe Haus.

2) Über die anderen Vorrechte ſiche S. 87.

3) Alſo nur die Sonderrechte gegenüber dem Staat ſollten aufhören.