Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

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weiſen, daß die Staaten von Holland in jenem Zeityuncte gerade ſo handelten , wie ſie, als Souverains , zu handeln beretiget waren daß ihr Benehmen in jenem Falle ganz untadelhaft war 5 und daß ſie nicht einmal cinen Schein von Beleidigung gegen die Prinzeßinn , in wie fern fie Schweſter des Königs von Preußen iſt, begangen haben fonnen,

Es if eine Mapime , die gar keinen Widers ſpruch leidèt , daß dur das Eheband die Frau dem Stande des Mannes gleich gemacht witdz daß ſie durch denſelben die Puârogativen ihres at gebohrnen Standes verliehre , ſobald ſie einen Mann von geringern Range, als ſie ſelbſt hat, heirathet; und daß ihre Familie alsdann nicht das geringſte wahre Recht hat, ſie zu reclamiren , als ob ſte no zu ihr gehörte, ſo lange ſie in der Gez walt des Ehemannes iſ: mithin war der Titel einer Schweſter des Königs von Preuſs ſen für die Staaten von Holland eine Null.

An ihr konnten ſie weitey nichts erkennen, als die Gattin ihres erſten Civil - und Militaire Beamten: eines Beamten, der offenbax în der Empörung wider ſie begriffen war ; der ihnen in Manifeſten Hohn ſprach; der ihre Truppen in ſein Intereſſe zog; der die Officiere zum Ungehorſam gegen ihre Befehlè aufmunterte z “ kurz, der die Einwohner ihrer Provinz zur Empörung verhebte. Da die Prinzeßinn durch ihre Vermählung einmal

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