Die Preussen vor Europens Richterstule angekagt von einer Gesellschaft Zeugen und Schlacht-Opfern ihres Einbruchs in die Provinz Holland

— 8

ù

fúr allemal Unterthaninn und Büúrgerinn' der Republif geworden war ; ſo hatte ſie fein Recht nach Holland: ohne Bewilligung der Souverains derProvinz zu kommen : ſie durfte ſich úber das Hinderniß, das man ihrer Reiſe entgegenſeßte, gar: nicht beſchweren ; und noch viel weniger ſchickte es ſich für ſie, dieſe Schwierigkeiten , die wegen des Verhaltens ibres Gemahls , wegen der verheimlichten Abſicht ihrer Reiſe, und wegen der dffentlihen Rühe eben ſo rechtmäßig, als unumgänglich nóthig waren, ein Attentat zu nennen.

Nun fragen wir alle Potentaten , und ſelbſt den König von Preußen , ob ſie unter ähnlichen Umſtänden anders, als die Staaten von Holland, handeln , ob ſie nicht jede Art von Genugthuung, die von der Familie dex Gewoahlinn eines in ihren Dienſten ſtehenden Prinzen, welche ſich abgehalten hätten, heimlich zu eben der Zeit in ihr Gebiete au fommen, da dieſer Prínz mit den Waffen in der Fauſt wider ſie im Felde ſtand, gefodert werden wollte, geradezu abſchlagen würden 2 *)

Hier-

*) Nach dem Natur - und allgemeinen Staatsvrechte zu úvtheilén, würde dieſe Frage freyli< wohl ſo beantwortet werden müſſen , wie es unſer patrioti{her Schriftſteller fodert und erwartet, Da abex allgemeines Staatêreht;, und mit überwiegender Macht verbundene Politif nicht ſelten in eine ſ:lt> ſame Colliſion fommen , in welcher das erſtere gez wöhnlich der ‘leßtern weichen muß ; ſo hätte Hol-

ſand