Geschichte der neuesten Zeit 1789 bis 1871

Willklhr des Direktoriums in der Verwaltung. 101

Da dem Widerwillen des Publikums gegen das Papiergeld niht mehr, wie unter dem Konvent, die Guillotine entgegengeſeßt werden tonnte, ſo/ wurde ſein Zwangskurs am 1. Februar (1797), unter Privat=perſonen, für auſgehoben erklärt. Die Regierung ſelbſt nahm die Aſſig= naten und Mandate ungern an, indem ſie den Ankauf von Nationalgütern, für welche Papiergeld geboten wurde , mit Weitläuftigkeiten umgab, welche von der Erwerbung abſchre>en konnten. Die Direktoren und die Mitglieder der beiden Räthe ließen ſih ihre Gehälter und Diäten in baarem Gelde oder in Mandaten, niht nah dem Nennwerthe, ſondern nach dem Marktpreiſe, auszahlen. Die Armeen wollten ebenfalls nichts mit dem Papiergeld mehr zu thun haben.

Das Direktorium übte in ſeinen Beſtimmungen über Geldwerth und Geldverkehr eine gränzenloſe Willkühr und Rüdcſichtsloſigkeit aus. Im Grunde war das Verfahren des Konvents, welcher die Annahme der Aſſignaten bei Todesſtrafe befahl, weniger ungerecht als das des Direkto=z riums, welches, na<hdem es für 2400 Millionen Fr. Territorialmandate geſchaffen hatte, dieſelben faſt auf nichts herunterkommen ließ. Die Staatsgläubiger erhielten die ihnen zuſtehenden Zinſen niht nur in Aſſignaten und Mandaten , wobei ſie ungeheuer verloren, ausgezahlt, ſondern das Direktorium nahm auc das Minderjährigen angehörige, von den Gerichtshöfen aufbewahrte, Metallgeld fort, und legte an deſſen Stelle Papiergeld nieder. Die Treuloſigkleit ging ſo weit, daß ſogar die Kontrakte über Lieferungen von der Regierung häufig verleßt wurden. Selbſt dann, wenn vom Finanzminiſterium die Auszahlung in Metall ausdrü>li<h verſprochen worden, ward ſie, unter dieſem oder jenem Vorwand, in Papier geleiſtet. Das Direktorium, welchem es, ungeachtet aller Gewaltſamkeiten und Kunſtgriffe, immer an Geld fehlte, führte vie, von der konſtituirenden Nationalverſammlung angeordnete, und von dem Konvent aufgehobene, Patentſteuer wieder ein. Dieſelbe beſtand in einer Abgabe, welche jeder, Beamte und Soldaten ausgenommen „, der irgend ein Geſchäft trieb, von dem Rechtsanwalt und Arzt an bis zu dem Altfli>er und Lumpenſammler hinab, entrichten mußte. Hierzu war noch eine Erhöhung der Grund=-, Mieths- und Mobiliarſteuer getreten. Gleichwohl befand ſich das Direktorium in beſtändiger Verlegenheit , und führte, von Bonaparte's Siegen in Italien an, den Krieg meiſt in der Abſicht, die Heere außerhalb Frankreichs ernähren zu laſſen, und in den fremden Ländern Kriegsſteuern zu erheben.

Das Direktorium konnte aber niht nux der Willkühr, ſondern auh der Verſchwendung beſchuldigt werden. Es hatte, um ſi< ſo viele:

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