Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
a1 DOE
äſt treiben, ohne daß ſie irgendwie, auh wenn ſie keine Meiſter
R i von den en Syndicis und Adjunkten der Zünfte und F beläſtigt werden durften. E E die geiſtlichen und weltlichen Herren, welche in manchen Stadttheilen von Paris die Patrimonial - Gerichtsbarkeit ausübten, das Privilegium, daß die ihrer Gerichtsbarkeit unterthanen Perſonen den Zunſtgeſezen bezüglich der Lehrlings- und Meiſterſchaft niht unterworfen waren. Solche privilegirte Stadttheile waren : der Faubourg St. Antoine, St. Jean-de-Latran, der Bezirk des Tempels, der Bezirk St. Denis, der Bezirk la Châtre, ein Theil der- Straße Louxrſine, der Faubourg St. Marceau, der Bezirk St. Germain-desPrés, der Bezirk St. Martin-des-champs u. |. w. Hier in dieſen Sitzen der 1789 ausbrechenden Revolution hatten eine ungeheure Menge Arbeiter, welche das Meiſtergeld ſparen wollten, ſich zuſammengedrängt. Die von ihnen gefertigten Waaren durften allerdings bloß in den von ihnen bewohnten Stadttheilen verkauft werden ; allein ſie fügten den zünſtigen Meiſtern ſelbjt bei dieſer Beſchränkung einen beträchtlichen Schaden zu, weil ihre Waaren ja doch in die zünftigen Stadttheile ein- geſ<muggelt wurden. Außerdem konnten ſie, wenn fie die Hälſte des Meiſtergeldes entrichteten, ſich das Recht verſchaffen, daß ſie ihre Produkte, die ſonſt außerhalb ihres Sprengels konfiszirt wurden, überall in Paris verkaufen durften. Nachdem ein ſolcher Arbeiter einmal die Hälfte des Meiſtergeldes entrichtet hatte, konnte er in die zünftigen Stadttheile ziehen und wurde hier als gleihberehtigter Meiſter anerkannt, ſobald er noh die andere Hälfte des Meiſtergeldes bezahlte. Auf dieſe Weiſe konnten die Arbeiter die Lehrlingsſchaft umgehen. Uebrigens ſtanden die in privilegirten Stadttheilen wohnenden Arbeiter unter der Aufſicht der Obmänner, Syndici und Adjunkte , welche dieſelben beſuchten, um über ſie wegen angeblicher Vebertretung der Reglements Geldſtrafen verhängen zu können und um ihnen am Zeuge zu fli>en; allein dieſe Aufſicht wurde niht im Namen dex Zünfte und Jnnungen, ſondern im Namen des Polizei-Lieutenants ausgeübt und die Strafgelder zwiſchen den Patrimonial-Herren und dem Könige getheilt.
So beſchaffen war die Pariſer Kommune vor 1789, Nach offiz zieller Angabe betrug die Einwohnerzahl von Paris im Jahre 1788, aljo ein Jahr vor der großen Revolution, 599,569 Köpfe.
Bei den Wahlen für die Generalſtände 1789 hatte Paris 40 Deputirte zu wählen, wovon 10 auf die Geiſtlichkeit, 10 auf den Adel und 20 auf den dritten Stand tamen. Die Geſammtzahl der Deputirten für ganz Frankreich belief ſi< auf 1214. Während die hohen Geiſtlihen und die Adeligen direkt wählten, gab es für den dritten Stand eine dreifah durchgeſiebte indirekte, bloß im lezten Grade geheime Wahl. Wie bei unſern deutſchen revolutionären Wahlen des Jahres 1848 wurden zugleich Ergänzungsmänner gewählt, welche einzuſpringen hatten, wenn der Deputirte ſtarb, erkrankte oder ſonſtwie behindert wurde, Die Wahlen des dritten Standes geſchahen in Paris nicht, wie in den übrigen franzöſiſchen Städten, zunftweiſe, ja niht einmal ſtadt= viertelweiſe, ſondern die Regierung hatte, um den revolutionären Geiſt -