Illustrierte Geschichte des Orientalischen Krieges von 1876-1878. : mit 318 Illustrationen, Plänen, Porträts und zwei Karten

den Abſichten der Pforte niht ſofort auf die aufſtändiſhen Landestheile angewendet werden dürften — man alsdann ein ganz anderes Reſultat, ‘als das erwartete, erzielen werde, daß vie lmehr ‘der Conflict gegen Ende des Winters eine bedeutend größere Ausdehnungannehmen würde. Die drei Cabinete gläuben daher, daß die einzige Maßregel, neue Verwielungen zu vermeiden, welche Ausſicht auf Erfolg hat, in einer von. den Mähten ausgehenden Kundgebungbeſtehen müßte, welche deren -ausdrü>li<hen Willen klarlegt, der Bewegung, welche den ganzen Orient zu überfluthen drohe, Einhalt zu thun.

Dieſer Zwe könnte indeſſen nicht allein durch eine an die fürſtlihen Regierungen und die chriſtlichen Unterthanen des Sultans gerichtete Aufforderung erreiht werden. Damit dieſe in ſi< {hon äußerſt ſ<wierige Maßregel Ausſiht auf Erfolg habe, iſt es unumgängli<h nothwendig, daß die Mächte ſih auf klare, unanfe<htbare und praktiſche Reformen berufen können, welche beſonders geeignet ſind, die Lage der Herzegowina und Bosniens zu verbeſſern, mit Einem Worte, daß ihre Vermittlung ſih auf Thatſachen und niht nur auf Programme ]ſtüßenfönne. Nur auf dieſemWege werden die Mächte im Stande ſein, ihren friedlihen Rathſhlägen den nöthigen Nachdru> zu geben.

“Es giebt noh éine andere Schwierigkeit, und es iſt die größte, welhe man um jeden Preis überwinden muß. Dieſe Schwierigkeit iſ das gründli<h eingewurzelte Mißtrauen, wel<em alleVerſprehungen der Pforte bei den Chriſten begegnen. Ein Hauptgrund dieſes Mißtrauens iſt in der Thatſache zu finden, daß mehr als eine in den leßten Erläſſen des Sultans verſprohene Maßregel bereits in den früheren Hatiſcherifs proclamirt war, ohne daß die Lage der Chriſten eine merkliche Beſſerung erfahren hätte.

Auch ‘halten die Cabinete es für durchaus nothwendig zu erlangen, daß die Regierung des

*unerläßli<h anerkannt

Sultans dur die Einſetzung einer officiellenCommiſſion ihre Abſichten in Beziehung

“auf das ‘geſammte Reich, wie ſie in dem Jrade

vom 2. October und ‘im Ferman vom 12. December dargelegt ſind, beſtätige und daß ſie zugleich den Mächten ihre Annahme der oben erwähnten Punkte notificire, welche die Beruhigung der aufſtändiſchen Provinzen zum beſonderen Zwe haben.

Ohne Zweifel würden die Chriſten durh dieſe Mittel niht die Form der Garantie erhalten, welche ſie augenbli>li< zu verlangen ſcheinen, aber ſie würden eine verhältnißmäßige Sicherheit in der Thatſache ſelbſt finden, daß die octroyirten Reformen von den Mächten als werden, und daß die PforteEuropagegenüber die Verpflichtung übernimmt, ſie zur Ausführung zu bringen.

Dieſes iſt die aus einem vorherigen JdeenAustauſch zwiſchen den Cabineten von OeſterreihUngarn, Rußland und Deutſchland hervorgegangene feſte Ueberzeugung.

Euer Excellenz iſt beauftragt, dieſe Anſicht zur Kenntniß des... . zu bringen und deſſen Mitwirkung zu dem Friedenswerke zu erlangen, deſſen Gelingen alle unſere Bemühungen anſtreben.

Wenn, wie ich hoffe, die Anſichten der . .…. Regierung ſi mit den unſerigen begegnen, würden wir derſelben aus Rückſicht für die Würde und Unabhängigkeit der“ Pforte vorſchlagen, unſere Nathſchläge an dieſe niht in einer Collectiv-Note zu richten, ſondern nux uns darauf beſchränken, unſere Vertreter in Conſtantinopel aufzufordern, gemmeinſchaftli< und in identiſcher Weiſe bei der Regierung des Sultans in dem von uns eutwi>elten Sinne zu wirken.

Sie wollen gefälligſt, Herr Graf, die gegenwärtige Depeſche dem Herrn Miniſter der auswärtigen Angelegenheiten vorleſen und demſelben eine Abſchrift davon zurü>laſſen, und ih würde es Jhnen Dank wiſſen, wenn Sie mir ſobald als mögli< mittheilen wollten, welhen Eindru> dieſelbe auf Euer Excellenz gemacht hat. Genehmigen Sie u. ſw.“

Der Krieg beginnt zu drohen.

Inzwiſchen veröffentlichten die türkiſchen Botſchafter in London und Paris im Wortlaute die von der Pforte erlaſſenen Weiſungen über die Befugniſſe des Executiv-Rathes, welchem die Ausführung der jüngſt vom Sultan angefündigten Reformen anheimfiel. "Es wurde in dieſen Weiſungen beſtimmt, daß der Executiv-

Rath den Großvezier zum Vorſißenden und die zeitigen Miniſter als Mitglieder ex officio (aus Amtspflicht) hat, im Uebrigen aber aus einer hinreichenden Zahl ſtändiger Mitglieder, gewählt aus den höchſten Reihswürdenträgern und ſonſtigen Staatsbeamten, ſowie aus dem Generalſecretär beſtehen ſollte. Jhm ſollten die Berichte