Die Klassengegensätze von 1789 : zum hundertjährigen Gedenktag der grossen Revolution
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Lumpenproletariat, kümmerten \ih die Regenten des vorigen Jahrhunderts in der Regel nur inſofern, daß ſie für deſſen polizeiliche Niederhaltung ſorgten. Und Bauer und Handwerker wurden au< nux — wenn überhaupt — ſo weit geſhüßt, als ihre Steuerfähigkeit in Betracht kam.
Der „Schuß der Schwachen vor den Starken“ lief alſo im Weſentlichen hinaus auf die Förderung der Klaſſe, von der die Staatsgewalt wenn auh no< nit politiſch, ſo doh ſhon in hohem Maße ökonomiſh abhängig war, der Bourgeoiſie.
Die Monarchen des vorigen Jahrhunderts zogen aber große Einnahmen nicht blos aus den Geldſteuern, ſondern auh no< aus ihrem Grundbeſiß, dem feudalen Urſprung des Königthums ent\ſprehend. Der König war in der Regel (abgeſehen von der Kirche) der größte Grundbeſißer im Lande, er war es entſchieden in Frankreich.
„Wir wiſſen niht genau, wie der Grundbeſiß 1789 vertheilt war“, ſagt Leonce de Lavergne, „wir wiſſen über die königlihen Domänen nur, daß übereinſtimmend angegeben wird, ſie hätten zuſammen mit den Gütern der Gemeinden ein Fünftel des Bodens von Frankreich bede>t. “*) Welche ungeheure Ausdehnung ſie hatten, kann man ermeſſen, wenn man hört, daß allein die königlichen Jagdforſte eine Million Morgen umfaßten, ein Gebiet, an Umfang ungefähr dem Großherzogthum Oldenburg gleich.
Dazu kommen no< die Güter der Prinzen der königlichen . Familie, die nah Neker ein Siebentel von Frankreich einnahmen.
Als Herr von feudalen Domänen hatte aber der Fürſt andere Jutereſſeu wie als Herr der großen Domäne Staat. Selbſt Feudalherr, deſſen Vettern und „guten Freunde“ alle auh Feudalherren waren, hatte er alle Urſache, an der feudalen Ausbeutung, an den feudalen Privilegien auf's hartnäcigſte feſtzuhalten und allen Reformen ſih zu widerſeßen, wodur< ſie hätten geſchmälert werden können. Als Chef der Feudalität ſah er die Aufgabe der Staatsverwaltung nicht darin, die materielle Wohlfahrt der Unterthanen mögli<ſt zu fördern, ſondern ihnen möglichſt viel auszupreſſen, um den Ertrag im eigenen Jutereſſe, im Jntereſſe ſeines Hofes, im Jutereſſe des höfiſh gewordenen Adels zu verwendet,
; NZ *) L. de Lavergne: Économie rurale de la Franc, depui 178. Paris 1866, S, 49. fa,