Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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daß man nur die Todten bekränzen ſollte. Nach dem Stuxze der Gironde ſprach er ſih gegen alle blutigen Maßregeln aus und machte den Vorſchlag, daß Jeder, der Blut vergießen wollte, füx einen ſ<hle<ten citoyen exflärt werden ſollte. Ebenſo wandte ex ſih in heftiger Sprache gegen die Plünderer und betonte die Heiligkeit des Eigenthums. Aber er machte ſi<h den Schülern Rouſſeau's als Atheiſt verhaßt: weßhalb der Sicherheitsausſhuß das Hebert'ſhe Journal im Oktober 1793 zu unterdrücen ſuchte. Das Verbot des Blattes mußte jedoch wieder aufgehoben werden, weil der mächtige Jakobiner-Klub zu Gunſten Hebert's einſchritt.

Die Kommune bildete nah dem Sturze der Girondiſten zwar no< den Mittelpunkt der Pariſer Sektionen; allein die Hauptmacht der Revolution ſtand uicht mehr bei ihr, ſondern bei dem Ausſchuſſe der öffentlichen Wohlfahrt und beim Ausſchuſſe der allgemeinen Sicherheit. Jn dem Wohlſahrts-Ausſchuſſe ſaßen neun Perſonen. Von dieſen hießen Robespierre, Couthon und St. Juſt die Leute der gewaltigen Hand,während die Mitglieder Billot-Varenne, Collot-d'Herbois und Barèxe die revolutionären Leute, und Prieur, Carnot und Lindet die Leute des Prüſfens hießen. Unter den zwölf Mitgliedern des Ausſchuſſes der öffentlihen Sicherheit gab es ſehr rohe Geſellen, die ſi< über die Schlächtereien und Einkerkerungen luſtig machten. So nanute Jagot das Gefängniß einen Ro> von behauenen Steinen; Vadier bezeichnete die Guillotine als Guffenſter und verſtand unter dem Ausdru>e „in den Sa nießen“ das Köpfen, während ſi<h Vouland der Ausdrücke bediente: „Kopf abraſirt,“ „Kopf wegſtibizt,“ „wir wollen zur rothen Meſſe gehen !“

Die revolutionären Ausſchüſſe, eingeführt am 21. März 17983, entzogen der Kommune einen großen Theil ihrer Macht. Sie ſtanden unter dem Sicherheits -Aus\huſſe und ihre Zahl belief ſich in ganz Frankreich auf 21,500. Am 17. September wurden ſie mit dem Rechte ausgeſtattet, verdächtige Perſonen verhaften zu ſaſſen. Das Geſeh - der Verdächtigen rührte von Cambacérès und Merlin (de Douai) her. Als verdächtig galten alle vormaligen Adeligen, welche nicht eine fortwährende Anhänglichkeit an die Revolution bewieſen hatten, ſowie die vom Konvente oder von ſeinen Kommiſſären abgeſeßten und nicht wieder eingeſehten Beamten. Ferner galt jeder Parteigänger des Föderalismus und der Tyrannei als verdächtig. Endlich ſollte als verdächtig Jeder angeſehen werden, der die Erfüllung ſeiner Staatsbürgerpflichten uicht nachweiſen kounte. Nachdem am 25. September dur Briez und Goupilleau ein vorſichtiger Verſu<h gema<t worden war, den WohlfahrtsAusſchuß zu beſeitigen, beabſichtigte im Dezember die Kommune die revolutionären Aus\chüſſe unter ihre Leitung zu bringen. Selbige wurden durch das Volk in den Sektionen gewählt. Chaumette machte mit Fug und Recht geltend, daß der örtlichen Willkür Zügel angelegt werden müßten und daß Paris ſi< niht ohne Nachtheil in Sektionen zerſplitterte. Er verlangte, daß die revolutionären Ausſchüſſe ſi< in allen Sachen, welche die Polizei und Sicherheit anbeträfen, mit dem Rathe des Stadthauſes verſtändigen ſollten. Judem Chaumette die Kommune vor dex Ohnmacht,