Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794
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wurde ſie zum Tode verurtheilt. Am Tage der Hinrichtung wurde früh 5 Uhr Rappel in allen Sektionen geſchlagen, um 7 Uhr war die öffentliche Macht auf den Beinen, und um 11 Uhr erſchien der Büttel, um die Königin abzuholen. Marie Antoinette wurde nicht in einer Kutſche, ſondern in einem gewöhnlichen Hinrichtungskärrhen auf den Richtplatz gefahren. Hinter ihr her ging der Scharfrichter Samſon. Derſelbe hatte ihr um die Arme eine di>e Schnur gewunden, deren beiden Enden er hielt, indem er die Arme Antoinettens nach hinten zog.
Was Madame Eliſabeth anbetrifft, ſo wurde dieſelbe erſt am 21, Floreal des Jahres 11 (den 10. Mai 1794) hingerichtet. Robespierre verſicherte den Pariſer Buchhändler Maret, daß er ſie habe retten wollen, daß aber Collot-d'Herbois ihren Tod durhgeſeßt habe. *) Sie ging in einem Schub (fournée) von fünfzig Verurtheilten zur Guillotine.
Das Revolutions-Tribunal beſtand aus 16 Richtern und 60 Geſ<worenen. Dieſelben erhielten 18 Francs Taggelder. Der Präſident des Tribunals war ein Juriſt, Namens Hermann, ein Mann von Kenntniſſen ; der Vizepräſident hieß Dumas. Die bekannteſten unter den Richtern hießen Coffinhal, Dobſen, Maire, Sellier, Foucault, Harny. Der öffentliche Ankläger hieß Fouquier-Tinville. Wenn ein Angeklagter freigeſprochen wurde, erhielt ſelbiger eine Entſchädigung.
Freiſpre<hungen in dieſen politiſchen Prozeſſen, in denen es die Feinde unſchädli<h zu machen galt, kamen häufiger vor, als man glauben könnte, obſchon die politiſche Ueberzeugung der Geſchworenen von derjenigen der Angeklagten meiſt ſehr verſchieden war. Durchſchnittlih wurde der dritte Theil der Angeklagten freigeſprochen.
Den 24. Oktober wurden die gefangen gehaltenen Girondiſten vorgeführt. Es waren folgende 21 : Briſſot, Vergniaud, Genſonné, Duperret, Carra, Gardien, Valazé, Jean Duprat, Sillery, Fauchet, Ducos, Laſource, Duchatel, Fonfrede, Beauvais, Boileau, Vigée, Mainvielle, Lehardy, Antiboul, Lacaze. Sie wurden nicht ſowohl wegen ihrer politiſchen Meinungen, als wegen ihrer Betheiligung an den Verſuchen des Bürgerkriegs, zu denen dieſe Meinungen geführt hatten, gerichtet. Nachdem die Verhandlung fünf Tage gedauert hatte, wurde den Geſhworenen dur den öffentlihen Ankläger ein neues Geſet des Konvents, betreffend die Beſchleunigung dex politiſchen Aburtheilungen, verleſen. Auf den Antrag des grauſamen Robespierre hatte der Konvent beſchloſſen, daß die Geſchworenen allemal nach dreitägiger Verhandlung gefragt werden ſollten, ob ſie hinreichend aufgeklärt wären, und daß, wenn ſie dieſe Frage bejahten, die Verhandlung geſchloſſen werden ſollte, **) Erſt am 30. Oktober Abends um 6 Uhr jedoch erklärte Antonelle, der Vormann der Geſchworenen, daß die Debatten geſchloſſen werden könnten. Das Verdikt der Jury lautete auf Schuldig und war einſtimmig. Als
*) Beaulieu, Essais historiques sur la Révolution de France, 6, Band, Anmerkung auf Seite 10. -
**) Louis Blanc, der Partei ‘für Maximilian Robespierre nimmt, ſucht dieſen rein zu waſchen und ſchiebt au in dieſem Falle die Schuld auf Andere, nämlich auf Chaumette, Hebert und die Deputationen der volksthümlichen Vereine.
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