Illustrierte Geschichte des Orientalischen Krieges von 1876-1878. : mit 318 Illustrationen, Plänen, Porträts und zwei Karten
969
M UN
|
Ii
0
M
Das Haus in San Stefano, in welhem der Friede unterzeihnet wurde.
Präliminar-Friedenêvertrag.
Seine Majeſtät der Kaiſer von Rußland und Seine Majeſtät dex Kaiſer der Ottomanen haben, von dem Wunſche geleitet, ihren Reichen und ihren Völkern die Segnungen des Friedens wiederzugeben und zu. ſichern, wie au< jeder neuen Complication zuvorzukommen, welche dieſen Frieden bedrohen fönnte, zu ihren Bevollmächtigten behufs Feſtſtellung, Abſchluß und Unterzeichnung des PräliminarFriedensvertrages ernannt :
Seine Majeſtät der Kaiſer von Rußland einerſeits den Grafen Nikolai Jgnatieff , Seiner Kaiſerlichen Majeſtät General-Adjutanten, General-Lieutenant, Mitglied des Reichsraths, Ritter des heiligen Alexander-Newsky- Ordens mit Brillanten und vieler anderen ruſſiſhen und ausländiſchen Orden, und Herrn Alexander Nelidoff, Kammerherrn des Kaiſerlichen Hofes, Wirklichen Staatsrath, Ritter des Ordens dex heil. Anna 1. Klaſſe init den Schwertern und vieler anderen ruſſiſhen und ausländiſ<hen Orden,
und Seine Majeſtät der Kaiſer der Ottomanen andererſeits — Safvet Paſcha, Miniſter der auswärtigen Angelegenheiten, Ritter des Osmanieh - Ordens mit Brillanten, des Medjidie-Ordens 1. Klaſſe, und Saadullah Bey, Botſchafter Seiner Majeſtät beim Deutſchen Kaiſerlichen Hofe, Ritter der Medjidie 1. Klaſſe und Osmanieh 2. Klaſſe und vieler anderen ausländiſchen Orden, —
welche na<h Austauſh ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Artikel übereingefommen ſind:
Art. T. Um den fortwährenden Conflicten zwiſchen der Türkei und Montenegro ein Ziel zu ſetzen, wird die Grenze, welche beide Staaten trennt, in Uebereinſtimmung
Zimmermann, Geſch. des orient. Krieges.
mit der beiliegenden Karte und mit dem weiter unten erwähnten Vorbehalt wie folgt rectificirt werden:
Von dem Berge Dobroſchißa verläuft die Grenze der von der Conſtantinopler Conferenz angegebenen Linie entlang über Bilek na< Korito. Von hier zieht ſi die neue Grenze na< Gacko hin (Metochia-Gacko wird Montenegro gehören) und zur Vereinigung der Flüſſe Piwa und Tara, erhebt ſi< na< Norden längs dem Ufer der Drina bis zu ihrem Zuſammenfluß mit dem Lim. Die Oſtgrenze des Fürſtenthums läuft dieſem leßteren Fluſſe entlang bis Priepolje und nimmt dann die Richtung über Roſchai nach Sſuchaja-Planina (Bichor und Roſchai Montenegro belaſſend). Rugowo, Plawa und Guſſinje umfaſſend, wird die Grenzlinie längs der GebirgSfkette über Schleb, Paklen und der Nordgrenze Albaniens entlang längs dem Gebirgs8rü>en von Kopriwnik, Baba-wrhaund Bor-wrcha bis zum höchſten Punkte des Prokleti Berges verlaufen. Von hier geht die Grenze über die Höhe von Biskaſchik und in gerader Richtung zum See Jſhitſcheni-Choti; JſhitſcheniChoti und Fſhitſcheni-Kaſtrati theilend, durchſchneidet ſie den See von Scutari und mündet in die Bojana, in deſſen Bette ſie. das Meer erreicht. Nikſic, Gacko, Spuſh, Podgoritza, Shabljak und Antivari fallen Montenegro zu.
Die Feſtſtellung der definitiven Grenzen des Fürſtenthums wird einer europäiſchen Commiſſion übertragen, welche aus Vertretern der Hohen Pforte und der montenegriniſchen Regierung beſteht. Dieſe Commiſſion wird die in allgemeinen Zügen bezeichnete Grenzlinie an Ort und Stelle Modificationen unterwerfen, die ſie für nothwendig und vom Geſichtspunkt des beiderſeitigen Vortheiles und der Ruhe beider Staaten für gere<ht erachtet, wobei
122