Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

102 (Tamara eZA

Verlezungen der göttlichſten Rechte "der Menſen gar uichts gewinnen ka n.

Man denke nur die Sache deutlich und ohne - Worurtheil, Wenn ein Dieb ſtiehlt , wird wohl die Geſellſchaft ihres Eigenthums nun: geſichert ſeyn, wenn der «Dieb gehangen wird ? Wenn der Mördex hingerichtet iſ, wird die Geſeliſchaft von Mérderxn dadurch frey werden ? i

Aber noch eine wihtigere Betrachtung! — Wos Her kommt es denn wohl, daß heutzutage überhaupt, und in manchen Provinzen beſonders, die Verbreschen ſeltener worden ſind2 Und — eine noh grôſſere Merkwürdigkeit : woher kommt es, daß die Verbrecher gerade in dem Grade ſeltener worden ſind, in welchem die Geſetze milder, menſchlicher und ſchoncns der geworden und die Fürſten minder Aaa e T0s desurtheile unterſchrieben ? —

Es ift hier nicht der Ort, das alles weitläuftig zu unterſuchen. Es iſ für meinen Zwe genug, den Leſer auf die Wahrheit aufmerkſam zu machen, daß in der Welt Gottes noch keine Verbeſſerung der Moralität dur Härte und Unmenſchlichkeit bewirft worden iſ und daß es ganz andere Mittel giebt, (wie _in der Folge gezeigt werden ſoll) Verbrechen zu verhüten und die Geſellſchaft vor Dieben, Mördern

und