Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

einziger Menſch/ bin, der ‘etwas éxfand , ſo lange bin ich Eigenthúmer dieſes Produkts meines Geiſtes : das iſt auſſer allen Streit, Aber wie? Wenn ein anderer eben das Deſſein , eben ‘das Kunſtwerk, eben: das Buch erfände? Wenn ein Fabrikant beim Nachdenken auf eben die Form und ein Schriſtſteller auf eben dieſes Buch verfiele, Wäre daun das Deſſein und das Buch, das der eine erfand und, als Produkt ſeines Geiſtes , ſcin Eigenthum nennte, nicht auch Geiſtesprodukt des andern, und folglich, auch ſein Eigenthum ? — - Jch weiß wohl, daß das ein ſeltner Fall iſt, Ja ich ſehe cin, daß, wenn ſelten ein Fabrikant-ganz auß, daſſelbe Deſſein verfallen wird „-das ein anderer erfunden hatte, ein Schriftſteller nie auf daſſelbe Buch fallen und wörtlich es fo ſchreiben wird, wie es ein andrer ſchrieb. Es iſt alſo wohl ziemlich wahrſcheinlich, wenn ein andes rex mein erfundnes Deſſein nach einiger « Zeit zu — Markte bringt , daß ers von mix geſtohlen hat, und ziemlich gewiß, daß wenn cin anderer Verleger mein Buch verkauft , daß ers als Spizbube nachgedrukt hat, , Allein demohngeachtet wird es nothwendig, eine Regel feſtzuſezen , nach welcher der Fall, er mag nun wahr oder vorgeblich ſeyn, entſchieden werden fönnte. Denn es iſt doch wenigſtens möglich, daß ein andrer Menſch auf eben dieſelben Formen und “édeenſtellungen falle , auf die ich gefallen war, und dic beſonders in Kunſtſachen, Ja es bleibt ſelbſt im