Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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nehmlich unter Mäſſigung die möglichſt wenige Einſchränkung der natúrlichen Freyheit des Menſchen.

Menn dieGeſeze nur die allernothwendigſtenEinſchränfungen derſelben machen, wenn ſie dem Handel und / Gewerbe den möglichſt freyen Lauf laſſen , wenn ſie ſo wenig als möglich Vorrechte und Privilegien ertheilen, wenn fie nur das befehlen und verbieten, was das Wohl der Geſellſchaft unvermeidlich“ erheiſcht, u! w. dann verdienen ſie das Lob der Billigkeit und Máſſigung. Und dieſe Eigenſchaft iſt die wichetigſte Grundlage des öffentlichen Wohlſtandes. Denn dadurch werdén der Geſeze wenig, und fönnen alſo von jedem deſto leichter gefaßt, gemerkt und beobachtet werden. Dadurch werden denn auch der Gelegettheis “ten weniger, dur< Geſeze zu chifaniren, zu bedru>en und die Freyheit zu beeinträchtigen. Dadurch werden wenigere Verbrechen und Strafen. Dadurch wird der ganze Geiſt der Nation freyer , edler, ‘ſañftex und lenkfbarer. Alzuviel Geſeze d. h. Gebots ‘oder Verbote , vermehren die Verbrechen und. Strafen: erhóhen die Strenge der Geſellſchaft gegen ihre Mitglieder + vervielfältigen die Bedrukungen und Ungerechtigkeiten + und ‘machen die Nation fklaviſch, túfiſch , hartherzig, mismüthig und — erſtifen den Geiſt ‘der gemeinſchaftlichen Uebe und Duldſamkeit, D, Damit verbindet ſich von ſelbſt eine vierte Vollkommenheit der Geſellſchaft, ich meine, eine gute Gerechtigkeitspflege, Denn es iſt unmöglich, daß