Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

74 “gen dêx Einzelnen beſtimmen könne? Die allgemeine Antwortiſt: ex-kann nur die Handlungen beſtimmen, welche wirfliczen und, unmittelbaren Einfluß aufsGanze haben, Und was ſind das ſür Handlungen? Keine innre „ (z.B. das Denken, Glauben, Lieben,) und feine blos\me<aniſche Handlung des Menſchen, (z. B. das Verdauen ) hat wahren und unmittelbaren Einfluß auf den Staat, * Daraus ergiebt ſich ſchon die crſte Beſtimmung: der Regent hat über: meine innern! Thätigkeiten,, fo wie über: alle unfreye und" mechaniſche, gar nits'zu befehlen, Er fan mix 3: B. weder“ befehlen noch verbieten , daß ih etwas liebe oder etwas glaube , ‘oder gut oder ſchlecht verz daue u. f. w. — Aber auch nicht alle áuſerlichen und freyen Handlungen des Menſchen haben einen wirklichen und direkten Einfluß auf den Staat. Alſo müſſen wir ‘auch hier noch Unterſchiede bemerken, und durch ſie das: Recht des Regenten beſtimmen, Mehmlich es kommt“ hier alles darauf an „ daß wir den unmittelbaren und direkten Einfluß einer HandTung auf den Staat gehörig ins Ucht ſezen, Dieſer Einfluß aber iſt doppelt, Eine Handlung kan einen heilſamen Einfluß haben und diefer Einfluß i alsdenn nur ein wirklicher und unmittelbarer, wenn die Handlung voa der Wohlfarth des Staats abſo= lut erfodert wird, weil ihr Gegenſtand zu den Kechs ten der Selellſchaft gehört und die Handlung für dexen Erhaltung uncntbehrlich iſt, z. E, das Halten

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