Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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64 Wenn die äußerſte Schildwache eines StadtThors dem Korporal von der Wache zugerufen hat , daß eine Tritvpe ſ{h nähere , wird ex es ſogleich dem Poſten - Kommandanten anzeigen + er nihmt her: nach zwey Mann mit Gewehr mit ſich , und mar\chiert an das außerſte Thor oder Barriere + iſ das Thor geſchloſſen , ſo laſſet er ſolhes öfnen , und ſieliet ſich vor daſſeibe; iff es aber eine Barriere ſo laſſet er ſie geſchlo}en , ſtellet < hinter dieſelbe und kommandieret den zwey Mann , ſo hinter ihm marſchieren ſollen, “Halt! — Hochs — Ehr!“ wobey er aber den Hahn niht ſpannen läßt, ruft darauf die Truppe an „Wer da?“ und guf die Antwort ruft ex „Halt !“ laſſet dieſe Autwort \0wohl als ſeine eigenen Bemerkungen dem PoſteunKommandanten durch einen der beyden, ſo ihn beglei‘ten, hinterbringen uud erwartet ſeine weitern Befehle.

65, Hat der Poſten - Kommandant aus dem Rapyort erſehen, daß es Freundes oder eigene Truppen ſind , wird er , nah dem erhaltenen Befehl des Plat - Kommandanten , dem Korporal den Befehl zuſchi>en , ſelbe hereinzulaſſen z dieſer ruft ihnen ſodann zu »Angerüd>t!“ laſſet das Thor oder Barriere ôffnen y, und fehret mit den 2 Maun auf den Poſten zurü>.

66- Auf eine feindliche oder verdächtige Truype, welche auf 3 mal wiederholtes „Halt !“ rufen nicht halten wollte, laſſet er Feuer geben, ſchließt das Thor oder die Bavrtere eilends zu — fſfellet ſic ſo vortheilhaft als möglich hinter daſſelbe , laſſet wieder laden , um das Feuer y wenn es nôthig wäre , zu wiederholen , und berichtet es dem Poſten - Kommandaguten ,