Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

— 4 y Pfanne, ſchulterts Gewehr und marſchiert bis dahin, wo der linke Flügel der Eskorte geſtanden iſt, woſelbſt der Schef derſelben die Mannſchaft ſogleich wieder ordentlich ſtellt und wenn alle Leute abgefeuert haben , das Bayonet aufpſlanzen und 15 — 20 Schritte weit im ordinaren Schritt (mit Sefzionen oder Plotons rechts odex vom rechten Flügel linfs, je nah dem Plaz) abmarſchieren laßt, Die Turauerzeichen von Trommel und. Pfeife werden abgenommen; das Spiel wird geſchlagen. Sodaun läßt der Schef im geſchwinden Schritt marſchieren , das Gewehr in Arm nehmen, führt die Mannſchaft auf denſelben Plag, wo ſie fich verſammelt hatte, und dankt ſie daſelbſt ab. Die ohne Waffen den Zug begleitende Mannſchaft wird durch ihre Offiziere in ihre KompanieNummer geführt. Bey Mannſchaft vom Feldweibel abwärts, welche nie einen Zug gemacht haben, wird nicht gefeuert; alles andre aber, mit Ausnahme des Feuerns gleich gemacht, wie hier geſagt worden,