Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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Necht in conititutionellen Staaten bermalen unmittelbar zırs geftanden werden, weil fie Dasfelbe bereits früher, wenn fihon nur mittelbar, nämlich beim Bejtand ihrer Hörigfeit effektiv genoffen haben. Diefe Vertretung muß ihnen num außer den Ständeverfammluns gen, 3. 3. bei den Landräthen, Dijtriftäweije oder Provinze weife, fo auch vor und in jenen DBerfammlungen felber, durch felbjtgewählte Spruchmänner eingeräumt werden, des nen man aber ald Anwälte weder Polizeibedienftete, noch überhaupt Bedienjtete, nod; Advofaten im engern Sinne beigeben kann und foll, jondern Priejter, zu welchen fie auch allein ein Herz faflen fonnen, und wodurd; ein doppelter großer Vortheil für Die Societät erzielt werden würde. Einmal nämlich jener der Entztehung der Vro> letaird dem verderblichen Einfluffe der Demagogen oder auc) freitfüchtiger Rechtsanwälte — und dann jener zweite Vorz theil, welcher darin beftände, daß der biS jchter zur focialen Nullität herabgefommene. Klerus dem primitiven Amt des Diaforats wiedergegeben würde, welches befanntlich mit der materiellen Pflege und Hilfeleiftung für die VermögensIofen fich befchäftigte, und welcher menfchenfreumdliche Dient, fo wie er in ben erjten Zeiten des Chrijtenthums die Her: zen der Menge demfelben zuwandte, dafjelbige ohne Zweifel zu unfern Zeiten wieder leiften würde, welche fr der That einer folchen Zuwendungnicht minder bedürfen, als jolche das Heidenthum. bedurfte.

Der Begriff des Geiftlichen als - eined bloßen Geelforgers, womit derfelbe gleichfam aus dem joctalen Leben ad separatum (dans l’autre monde) verwiejen wird, it da rum fein urfprünglidy chriftlicher, amd wenn feine. fociale Funktion mit den Worten ausgedrüct wird: Transit benefaciendo et illuminando, fo hat man diefe Worte in ihr rem ganzen Umfange zu nehmen, weil nicht das abjtvakte Boneinanderhalten des Zeitlichen vom Ewigen, jondern ihre Ausgleichung und Wiederverfohnug durch) Sneinanderführiumng