Vorlesungen über eine künstige Theorie des Opfers oder des Kultus : zugleich als Einleitung und Einladung zu einer neuen mit Erläuterungen versehenen Ausgabe der bedeutendsten Schriften von Jacob Böhm und S. Martin

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Beralternd oder Verfommens in berfelben erwehrt, J

Ein anderer Srrthum über den Revolutionismus unfes rer Zeit liegt in der bereits gerügten Nichtbeachtung. von Seiten der Nevolutionaire oder Neformatoren, welche darin

‚ beftund, daß fie das eingefretene Bedirfniß einer Social

reform mit dem Bedürfuiß einer politifchen Reform (oder jener des Negiments der Societüf) vermengten, biemit aber

“in denfelben Fehler flelen, in welchen im 16ten Jahrhundert

die Kirchenreformatoren ftelen, Wie nämlich diefe meinten, daß die in der allgemeinen religtöfen Societät allerdings unaufjchiebbar und unvermeidlich gewordene Reformation de Klerus und der Laien fchlechterdings nur von oben herab foreirt werden fonnte und müßte, und wie hiebei ge rade jener dringendere Theil der Reformation der religiofen Soeietät vernachläßigt ward, welche ohne alle Befehdung der oberjten Kirchenverwaltung jefort hätte bewerfitelligt werden fünnen und follen; — cben jo meinten die franzojifchen Reformatoren (denn nur von jenen MWenigen it hier die Nede, welche wirklich eine Reform im guten Sinne bes zweeften), daß das Uebel, an welchem die Societät [itt, lediglich politifcher Natur fey, und daß alfo auc durch eine bloße mformung oder einen Wechfel des Regiments oder de3 Negenten, diefem Uebel abzuhelfen ftünde, Diefe NReforna: ‚toren fahen aber. nicht ein, daß nicht bei der Regie rung, fondern bei der Gocietät felber anzufans er war, weil namlid in ihr Die tiefte Quelle der ©ociabilität vertrodnet und vergiftet war, und dad wahre Prineip der Affociation oder Gentralifation, weldyes nicht allein, wie fie meinten, in der Regierung liegt, fich gleich fam zurückgezogen hatte. Dieje Neformatoren hatten, wie noch jest unfere Liberalen, eine felche überipannte Meinung von der Macht der Regierung und ihrer Allmacht in unfern Zeiten, in Vergleich der Macht der Societät, daß jie jener die alleinige oder, Hguptfchuld der Berderbtheit der Ießtern