Albanien und die Albanesen : Landschafts- und Charakterbilder : mit vielen Abbildungen
DET gleih die Friſt zur Einlöſung der zurücbehaltenen Pfänder
beſtimmt und dieſe auf neue Bitten verlängert. Meiſtens
erläßt er auh wohl das halbe oder ſelbſt das ganze Wergeld, indem er alle Pfänder zurückgibt, und in dieſem Falle
verlangt es die Sitte, daß ihm der Begnadigte irgend eine wertvolle Waffe zum Geſchenke mache. Denn der © Vorwuzxf, daß einer für den Mord: oder die Entehrung* eines Familiengkiedes Geld empfangen habe, iſt für den: Albaneſen faſt ebenſo ehténrülxig als der, daß er niht
imſtande geweſen, deſſen Tod oder den angetanen Schimpf zu rächen. Dieſer Vorwurf wird ſo ausgedrückt: Du haſt das Blut deines Bruders 2c. gegeſſen.
Mitunter verſucht man au<h ohne vorhergegangene Unierhandlung vermittels eines ſolhen Zuges die Verzeihung dur<h Ueberraſhung von dem Verletzten zu erobern. Doch ſeßt man ſi< daun au< der Gefahr aus, das Haus von dem Verletzten verlaſſen, oder denſelben unerbittlih zu finden, indem ex die Wiegen unbe= rühßrl läßt.
+ * e
Vielfah geſchieht es, daß, um. die neugeſchloſſene Freundſchaft no< mehr zu befeſtigen, ſi<h die Verſöhnten je nah. den Umſtänden entweder dur<h Gevatterſchaft bei der Taufe, oder dem erſten Haarſchnitte ihrer Kinder, oder dur< Blutsbrüderſchaft, welche den ſlawiſchen Namen „p, E führt, verbinden.
Dieſe lettere wird ünter folgenden Zeremonien geſ<loſſen: Der von den zu Verbrüdernden gewählte Kompar unterbindet den kleinen Finger der rechten Hand «ines jeden derſelben, rizt dann das unlerbundene Glied auf, läßt ein paar Tropfen Blut in ein Glas Brannt= wein fallen und gibt dies dem anderen zu trinken, worauf ſih die Verbrüderten wiederholt umarmen und mit ihren Freunden zu einem Schmauſe niederſeßzen. Jn