Bibliothek der Unterhaltung und des Wissens : mit Original-Beiträgen der hervorragendsten Schriftsteller und Gelehrten. Bd. 6.

108 - Höheres Walten.

war do<h nur möglih, wenn dex Neffe ihr Mitſchuldi= ger var ! - i Der Kriminalbeamte iſt der Lebte, der ſich dem Ge= danken an das Spiel eine2 böſen Zufalls hingeben darf, und ſelbſt wo ein ſolcher vorliegt, muß er die Frage ſtellen, ob derſelbe ohne die Fahrläſſigkeit eines Dritten habe ein= treten fönnen. Hätte hier der Beweis vorgelegen, daß Arſenik nux dur< Verwechſelung der Düten an Stelle von Zuter in die Schale gekommen, ſo war niht nux eine entſeßliche Fahrläſſigkeit zu beſtrafen, ſondern au< die Frage zu bez antivorten, wer das Giſt beſchafft, zu welchem Zwecte es beſorgt worden und wie es gekommen, daß ein ſo gefähr= liches Präparat, das niht Jedem verkauft und dann nur mit ernſter Mahnung zur Vorſicht übergeben wird, aus ſeiner mit - den Warnungszeichen verſehenen Verpa>kung unter die Vorräthe für den täglichen Lebensbedarf gerathen fonnte. Adolph Holzbrechexr wax bereit, dem Beamten Rede zu ſtehen; wie tief ihn auh der Schmerz erſchüttert, ſo beſhäfz tigte ihn doh der Gedanke, daß er die heilige Pflicht habe, die Urſache des Unglü>s zu erforſchen. Ex theilte dem Beamten mit, daß ſein Vater ihm erzählt, wie er geſtern fich mit einex Summe Geldes zu der verwittweten Frau Doktor Habel begeben, um dieſelbe gewiſſermaßen dur<h Niederlegung einex Kaution zur Annahme eines Vorſchlages, den ex ihr gemacht, zu beſtimmen, daß er eine ablehnende Antwort erhalten habe und auf dem Heimweg beraubt worden ſei. „Mein Vater,“ ſagte Adolph, „hegte den Wunſch, die Leitung ſeines Haushaltes dex genannten Dame