Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

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erfuhr, außer den abſichtlich ausgeſtreuten Gerüchten, von dem ganzen Vorfalle nichts Legales als die gefällten Urtheile, durch die einige Mitbürger zum Tode, andere zu langwierigem Kerker verurtheilt wurden — wegen Staats - und Landesverrath! Worin dieſer beſtanden, welche die Beweiſe waren, die zur Ueberführung gedient — davon fand man nicht für gut, Kunde zu geben. Nach Beendigung des Prozeſſes mußten alle Akten, Verhörprotofolle, Zeugenausſagen u. |. w., welche man ſonſt der Ordnung nach in dem Archive des Kriminalſenates ofen aufbewahrt, verſiegelt bei der geheimen Polizei niedergelegt werden. Wohl deswegen, weil dieſe befürchtete, es könnte ſonſt ein unbefangener, redlicher Mann über die Papiere gerathen und ín denſelben auf Dinge ſtoßen, die für immer in Vergeſſenheit begraben bleiben ſollten.

Die zwei Magiſtratsräthe, die in der erſten Kommiſſion ſaßen, wurden jeder mit zweihundert Dukaten beſchenkt und erhielten zu ihrem Gehalte eine jährliche Zulage von fünfhundert Gulden bewilligt. Auch ertheilte man ihnen das Verſprechen, daß ſie bei der erſten Gelegenheit befördert