Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

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nem Namen unſchuldige Menſchen, welche von den Verbrechen, deren man ſie beſchuldigte, nicht einmal träumten. Freilich blieben dem Monarchen alle die Gräuelthaten unbekannt; ex hatte keinen Freund, der ihn das , was ſeine Vertrauten thaten, in wahrem Lichte erbli>en ließ — aber ein Theil der Verantwortung dafür trifft ihn doch.

Die geheime Polizei durfte von der Staatsfaſſe ſo viel Geld fordern, als ſie wollte. Sie brauchte ſh bei der Staatsbuchhalterei durch keine Rechnungsbelege über die Verwendung deſſelben auszuweiſen, was doch alle übrigen Stellen thun mußten, und hatte weiter nichts nöthig, als anzugeben: Zu geheimem Gebrauche. Die Summen, welche auf dieſe Weiſe zu „ geheimem Gebrauche “ ausgezahlt wurden, betrugen jährlih mehre Millionen. Die Entde>ung der Revolution, welche in den öſterreichiſchen Staaten hatte ausbrechen ſollen, zog eine Veränderung der joſephiniſchen Strafgeſeße nah ſh. Kaiſer Joſeph hatte die Todesſtrafe für alle Fälle aufgehoben , den einzigen ausgenommen, wenn Jemand bei wirklich ausgebrochenem Aufruhre mit den Waffen in der Hand

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