Der Jakobiner in Wien : oesterreichische Memoiren aus dem letzten Dezennium des achtzehnten Jahrhunderts

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ergriffen wird und ſi<h alſo des Verbrechens der beleidigten Majeſtät und des Hochverrathes durch offenbare Thätlichkeit ſchuldig macht. Ueber einen ſolchen Verbrecher ſollte auf der Stelle Standrecht gehalten und ex dur< den Strang vom Leben zum Tode gebracht werden. Dieſes Strafgeſeß wurde nicht nur für den angegebenen Fall beſtätigt, \ſondern auch noch dahin ausgedehnt, daß, vom Tage der Kundmachung des neuen Geſeßes an, alle diejenigen, welche ſh eines ſolchen Staatsverbrehens, auh wenn es nicht zum Vollzuge kommt, Alle, welche ſi<h der bloßen Mitwiſſenſchaft, wenn auch nicht der wirklichen Theilnahme , ſchuldig machen, mit dem Tode beſtraft werden ſollen. Unter dieſen den Galgen verwirkenden Staatsverbrechen wurden auch alle Schriften einbegriffen, die das Verfahren der Regierung und ihre Verordnungen oder auch nux die angeſehenen Staatsbeamten fritiſixen.

Durch dieſes Geſeß hatten nun Alle, welche das Licht ſcheuen und einen gegründeten Tadel befürchten mußten , ein ſicheres Bollwerk erhalten, hinter welchem ſie ungehindert und vor jedem Angriffe geſchüßt nah Willkür handeln konnten. Nie-