Geschichte der auswärtigen Politik Österreichs im 19. Jahrhundert.

TIT. Metternich gegen Deutſchlands Freiheit. 73

großen und ganzen ſtrebten jedo< alle, die ſi<h nun begeiſtert Deutſche nannten, nach einer Richtung. Die Kriegsnöte hatten die volle Bedeutung eines kräftigen Staatsweſens erkennen gelehrt, und darum trug man nach einer ſtarken mächtigen Gemeinſchaft Verlangen, in der ein unbeugſamer Wille achtunggebietend herrſchen ſollte. Deutſche wollten nicht wieder gegen Deutſche zu Felde ziehen, und ſo hallte Arndts Ruf: „Das ganze Deutſchland ſoll es ſein, joweit die deutſche Zunge klingt“ vielſtimmig nah. Aber nicht nur Einigkeit war das hohe Ziel; man ſehnte ſich ebenſo innig nah Freiheit. Die franzöſiſche Revolution, die Verkündung der Menſchenrechte hatte auch jenſeits der Grenzen Frankreichs den Bürgerſinn gewe>t und die Forderung nach politiſchen Mitbeſtimmungsrechten wachgerufen. Wie die Verfaſſung zu geſtalten ſei, das wurde verſchieden ausgelegt. Der waere Fr. Ludwig Jahn rief noh im Fahre 1810 in ſeinem flugen Buche über „Deutſches Volkstum““ aus: „Möchten doch Staats- und Weltweiſe und Vaterlandsfreunde die ſchwierige Frage unterſuchen: Wie viel Stände? Welche? Allgemeines Standesſtimmrecht? Wahl und Wählbarkeit der Stellvertreter, Abgeordneten und Sprecher? Vereint die Stände, oder getrennt, oder ganz abgeſondert, untergeordnet oder nebengeordnet ?““ Dieſer kernhafte Deutſche ſte>te tief in der Vorſtellung vom Segen des Ständeweſens. Andere gingen viel weiter, inden ſie das Re=präſentativſyſtem lebhaft verfochten.

Indes, wie auch die Forderungen geartet ſein mochten, die deut=\<he Bundesakte vom Juni 1815 erfüllte ſie in keiner Weiſe. Wer gehofſt hatte, war durch die in Wien geſchaffene Verfaſſung bitter enttäuſcht. Der Deutſche Bund, der durch ſie ins Leben gerufen wurde, entſprach niht einmal den beſcheidenſten Erwartungen. Er war ein Geſchöpf -der Not, ein {hwächli<hes Auskunſtsmittel. Artikel 2 der Bundes3akte beſtimmte als Zwe die Erhaltung der äußern und innern Sicherheit Deutſchlands und der Unabhängigkeit und Unverlezbarkeit der einzelnen deutſchen Staaten. Ergänzend ſagte der Artikel 11: „Alle Mitglieder des Bundes verſprechen, ſowohl ganz Deutſchland als jeden einzelnen Bundesſtaat gegen jeden Angriff in Schuß zu nehmen und garantieren ſich gegenſeitig thre ſämtlichen unter dem Bunde begriffenen Beſißzungen. . . Die Bundesglieder behalten zwar das Recht, Bündniſſe aller Art zu ſ{<hließen, verpflichten \fih jedoch, keine Verbindungen einzugehen, die gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesſtaaten gerichtet wären.“ Eine kleine Aufmerkſamkeit ſür die Völker enthielt