Geschichte der auswärtigen Politik Österreichs im 19. Jahrhundert.

82 TTT: Metternich gegen Deutſchlands Freiheit. Karlsbad einem Kollegium von deutſchen Staatsmännern zur Annahme unterbreitet werden jollte.

Jn der Sprudelſtadt wurden im Auguſt bei angenehmen Diners, bei gemütlichen Spaziergängen und bei anderen geſellſchaftlichen Zuſammenkünften die Angelegenheiten im Sinne Metternichs vortrefflich erledigt. Vertreten waren außer Öſterreich noh Preußen, Bayern, Sachſen, Hannover, Württemberg, Baden, Mecklenburg, Naſſau, Kurheſſen und ſelbſt Sachſen-Weimar, deſſen großherziger Fürſt die Freiheit gerne beſchirmte und den reaktionären Gelüſten der Wiener und Berliner Staatsmänner ſtandhielt. Sein Abgeſandter wurde zuerſt „wie eine Art von wilden Tieren von jedermann geflohen und gemieden“, bis ſpäter herausfam, daß der wegen ſeines Liberalismus furchtbar ſcheinende weimarſche Miniſter von Fritſch eigentli ein recht zahmes Herrlein ſei. Über vielerlei ſezte man ſich in Karlsbad auseinander. Man ſuchte „die Ungewißheit über den Sinn und die daraus entſpringenden Mißdeutungen des Artikels 13 der Bundesakte““ zu bannen, unrichtige Vorſtellungen über die Bundesverſammlung und ihre Befugniſſe zu zerſtreuen, die Gebrechen des Schul- und Unterrichtsweſens flarzulegen und die Mißbräuche, denen die Druckerpreſſe zur Ausführung verhalf, feſtzuſtellen. Aber es blieb nicht nur bei der Kritik, ſondern man bemühte ſich auh, Abhilfe zu ſchaffen. So kamen die berüchtigten Karl3bader Beſchlüſſe zuſtande, die das arme Deutſchland ſchwer bedrüten. Die Univerſitäten wurden unter Polizeiaufſicht geſtellt. Jede Hochſchule erhielt einen Regierungsbevollmächtigten, der „den Geiſt, in welchem die akademiſchen Lehrer bei ihren Vorträgen verfahren, beobachten und dieſen, ohne unmittelbare Ein4 miſchung in das Wiſſenſchaftliche und in die Lehrmethoden eine heilſame, auf die fünftige Beſtimmung der ſtudierenden Jugend Rüſicht nehmende Richtung geben“ ſollte. Die Bundesregierungen wurden ferner verpflichtet, Univerſitätsprofeſſoren und andere Lehrer, die verderbliche, die beſtehende Staat3ordnung untergrabende Lehren verbreiteten, von den Univerſitäten und anderen Schulen zu entfernen, damit ja nur im Geiſte des reaftionären Abſolutismus unterrichtet werde. Ein Lehrer, der in einem Bundesſtaate beanſtandet wurde, mußte in den andern Bundesſtaaten ohne Obdach bleiben. Den geheimen oder nichtautoriſierten Verbindungen der Studenten wurde arg zugeſeßt; man blies ihnen das Lebenslichtlein aus. Jünglinge, die ſich dennoch unerlaubt verbanden, ſollten zu keinem öſffentlichen Amte zugelaſſen werden. Ein Student, der an einer Univerſi-