Geschichte der revolutionären Pariser Kommune in den Jahren 1789 bis 1794

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denen die Republik im Kriege iſt, darf in Paris oder in den feſten Pläßen oder in den Seeſtädten während des Krieges wohnen. Jeder Adelige oder Fremde wird in dem beſagten Falle, wenn ex binnen einem Monate daſelbſt angetrofſſen wird, außerhalb des Geſetzes geſtellt. Wenn Derjenige, welcher hinfort überwieſen werden wird, fi<h über die Revolution beklagt zu haben, im Nichtsthun lebt und weder über 60 Jahre alt, no< gebre<li< iſt, foll ex na< Guyana (Cayenne) deportirt werden. Dieſe Art Sachen ſollen durch die volksthümlichen Kommiſſionen gerichtet werden. Der Aufenthalt in Paris, in den feſten Pläßen, in den Seeſtädten iſt den nicht im aktiven Dienſte ſtehenden Generälen unterſagt.“

Die Leitung des Bureaus der allgemeinen Polizei übernahm Robespierre ſelber.

Nach Kurzem legte ſih jedo<h der Wohlfahrts-Ausſchuß ins Mittel ; denn Barère berichtet: „Als durch die Uſurpationen der drei Verſchwörer das allgemeine Polizei-Bureau Uebergriſſe' in die Funktionen des allgemeinen Sicherheits-Ausſchuſſes gemacht hatte, zwangen die Mitglieder des Wohlfahrts-Ausſchuſſes St. Juſt Das, was angemaßt war, wieder zurüczugeben,“

Vermittelſt ſeiner Kreaturen in der Kommune beherrſchte Robespierre auch die Pariſer Gefängniſſe, deren Aufſicht von den MunizipalBeamten ausgeübt wurde.

Durch ein ſhre>lihes Dekret vom 22. Prairial (10. Juni), welches Couthon in Uebereinſtimmung mit Robespierre und St. Juſt im Konvente dur<ſeßte, wurden den politiſhen Angeklagten die Vertheidiger entzogen und die ſhüßenden juriſtiſhen Formen hinweggeräumt. Das Dekret beſagte ausdrü>li<h :

„Den verleumdeten Patrioten gibt das Geſet patriotiſhe Geſ<hworene zu Vertheidigern, es verweigert die Vertheidiger den Konſpiratoren.“

Somit führte das Triumvirat Robespierre - St. Juſt - Couthon die reine Menſchenſhlächterei ein und tödtete die Revolution dur< ſ<heußliche Grauſamkeit.

Am Meiſten hatte das arme arbeitende Volk durch die „Tugend“ Robespierre's zu leiden. Wie Wilſon Croker in ſeinen Essays on the French Revolution mittheilt, waren

unter 2750 Guillotinirten nur 650 Wohlhabende und ſomit 2100 Arme. Das Verhältniß war alſo dergeſtalt, daß allemal von 9 Guillotinirten nur 2 zu den Wohlhabenden, dagegen 7 zu den armen arbeitenden Klaſſen gehörten. G

Jn dem Werke: De la condition des ouvriers de Paris de 1789 jusqu’en 1841, leſen wir: „Die Hinrichtungs-Karren, welche durch Paris nach dem Revolutions-Plate fuhren, enthielten ebenſo viel Menſchen im Arbeitskleide, als andere aus den höheren Klaſſen. Vom 6. Juli bis zum 26. Juli oder 9. (? 8.) Thermidor, d. h. in zwanzig Tagen, fällte das Revolutions-Tribunal 1125 Lodesurtheile.“