Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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katholiſh-deutſhe Schulen im Regimente errichtet werden, ‘und daß die Schulmeiſter 12 Gulden Gehalt monatli<h zu erhalten haben.

Nicht gleich damals, ſondern erſt mit der Gentralkommando- Veróëdnung vom 2. Mai 1775 wurden auf allerhöchſte Beſtimmung nachſtehende Schulen im Regimente feſtgeſeßt, und die Schulen-Verfaſſung hinausgegebenz hiernach iſt:

Zu Otoëac eine Stabsſchule beſtätiget und derſelben der {te Lehrer Valkoni beigegeben worden mit dem monatlichen Gehalte von 15 Gulden; 2ter Lehrer ſoll noh aufgeſucht werden mit dem gleichen Gehalte von 15 Gulden.

Zu Perusié, 2ter Lehrer Kintel mit 15 Gulden.

Zu Bunié, 2ter Lehrer aufzuſuchen.

Zu Set. Georgen, 2ter Lehrer aufzuſuchen.

Jede Schule erhält an Schreibſpeſen jährlih 8 Gulden.

Über die nöthigen Schulgebäude ſollen die Pläne und Koſtenüberſchläge verfaßt werden. Die Katechiſation ſöllen die Pfarrer und Kapläne beſorgen.

Die Schüler ſind vom ſechſten Jahre in. die Schule zu nehmen, wo "M fieben Jahre zu bleiben haben.

Weil keine eigene Mädchenſchule beſteht, ſollen die Mädchen in die Knabenſhule gehen ; dürfen jedoch uid mit den Küaben, d= auf Extra‘bäuken ſigen. |

Wiederholungsſchulen ſollen an Sonn- und Feiertagen gehalten werden:

Beim Stabe hat der Negiments-Kommandant und bei deu Kompagnien die Kompagnie-Kommandanten die Auſſicht über die Schulen zu führen.

Die Oberaufſicht über alle Schulen des Generalats hat der E an Retos als Pater Scolarum übernommen.

Ein verheiratheter 1ter Lehrer hat die Weiberzulage monatlich 4 Gulden.

Mit der Verordnung vom 4. Dezember 1773 wurde den Lehrern ‘der Gehalt verbeſſert, nämlich für den Aten Lehrer monatli<h 20 Gulden und für den 2ten Lehrer 15 Gulden, dagegen hören die Weiber-Zulagen auf.

Die Lehrersfrauen ſeien verbunden, die Mädchen zu unterrichten, und wollten ſie es nicht thun, ſo hat das Regiment andere Weiber dazu aufzunehmen, und was dieſe dafür fordern, von der Beſoldung der Lehrer abzuziehen.

Mit der Generalkommando-Verordnung vom 26. Oktober 1777 wurden dem Regimente für die Schulen 266 verſchiedene Schulbücher überſendet. Unter dieſen waren :

Anleitung zur Meßkunſt s y 1 50S,

iZ „Mechanik ial i G6; Baukunſt s 5 . 16, Z „_ Erdbeſchreibung . 7 . 16 Exemplarien.