Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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Zum 2ten Lehrer wurde der Xaverius Aichler nah Oloëac eingetheilt, welcher auh die Orgel ſpielte.

Mit der Generalkommando - Verordnung vom 830. Juli 1779 iſ den Schulmeiſtern zur Pflicht gemacht worden, ſi< die ciriliſhe Schrift anzueignen und in derſelben die griehiſ< niht unirten Kinder zu unterweiſen.

Unterm! 21. Jänner 1780 hat das General - Kommando befohlen, für die Schulen die Baupläze anzukaufen, was auh für die mittlerweile bewilligte Schule zu Jablanac zu beobachten ſei. Das Regiment befolgte dieſes ſchnell, und ſhon mit der Verordnung vom 3. März 1780 ſind dem Regimente aht Koſten-Überſhläge und ein Plan zur Erbauung der Trivialſchulen zugeſendet worden, während für die Hauptſchule zu Otoëac mit der Verordnung vom 16. Mai 1780 bemerkt wurde, daß der Bau derſelben noh niht vorgenommen werden kann.

Der Schulbau in Sinac und Berlog wurde vermöge Verordnung vom 26. September 1781 bewilliget.

Der erſte Oberlehrer in dieſem Regimente war ein gewißer Pessdié im Jahre 1781, und erſt mit der Generalfommando-Verordnung vom 23. Februar 1782 wurde der Bau der hieſigen Hauptſchule bewilliget. 7

Mit der Verordnung vom 11. September 1782 wurde der Fourier Jakob Ivankovié zum Lehrer im Regimente ernannt, und Lehrer Mikié wurde wegen Orgelſchlagen nah Sinac beſtimmt.

Vermöge Verordnung vom 23. April 1783 wurde angeordnet, daß der Unterricht in den Schulen nur im Leſen, Schreiben und Rechnen beſtehen ſoll.

General- Kommando ddto. Karlstadt am 17. Auguſt 1783 gibt ſeine Zufriedenheit mit dem Schulunterrichte und befördert den Georg Petrak vom Sluiner bei dieſem Regimente zum Lehrer, dann ermahnt es den Pfarrer Stipanovié zur beſſeren Katechiſation.

Auch mit der Verordnung vom 9. September 1786 hat man über den guten Fortgang des Schulunterrichtes die volle Zufriedenheit ausgedrüt.

Oberlehrer Pessdié ſtarb, und ſeiner ſtatt wurde vermöge General= fommando-Verordnung vom 14. Mai 1790 der Lehrer Josef Müllner zum Dberlehrer befördert.

Mit der Verordnung vom 26. April 1791 iſt dem Regimente geſtattet worden, die wegen ihres Fleißes empfohlenen Grenzſhulknaben Nikoläus Findrik und Vide Ostoié als Sculgehilſen mit 4 Gulden monatlich zu unterbringen. Erſterer, nämlich Findrik, lebt noh jezt als penſionixter Walddirektor.

Der Hoffriegsrath hat am 1. April 1792 der Gattin des Kantonlehrers Krauss für den Mädchenunterriht 4 Gulden monatli<h verliehen.