Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

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poldi-Dèden und einige vom Feldwebel abwärts ſieben goldene und zehn ſilberne Medaillen erhielten; Ferners wurde wegen der dabei bewieſenen Bravour der Dberſtlieutenant Widmayer zum Oberſten, der Hauptmann Maroevié zum Major, der Feldwebel Toma Korica und Korporal Dmitar Mileusnié zu Unterlieutenanten und Korporal Juko Paviéié zum Fähnrich befördert.

Im November 1815 bra<h im Dorfe 8koë&aj die Peſt aus, das ſtreng eingeſchloſſen und bis April 1816 bewacht wurde, wiewohl die Peſt nicht weiter um ſih griff.

Im Jahre 1816 war der Anfang des Kontumaz- und Raſtell-Gebäudes in Zavalje und iſ anno 1819 beendiget worden.

Mit dem Reſfripte vom 10. April 1818 B. 1,666 iſ angeordnet, daß ausgewanderte Grenzer aus der Türkei, wenn ſie mehrere Jahre dort waren, niht in’s Grenzhaus aufzunehmen, ſondern zur Linie oder Garniſon abzugeben ſeien. Jſt der Hausvater in der ausgewanderten Familie, ſo iſt dieſe rü>wärts vom Kordon anzuſiedeln. Zur Wirthſchaft ungeeignete Grenzer ſind beim Anmelden rü>zuweiſen.

Vermöge Reſkripts vom 29. Jänner 1818 B. 552 ſind die Bauíndividuen nah ihrer Charge als Offiziere oder Beamte zu penſioniren.

Lant Reſfripts vom 18. November 1818 B. 3,737 iſt den Hebammen für eine Entbindung auf eine Meile 1 Gulden und für zwei Meilen und weiter 2 Gulden bewilliget worden. Arme ſind frei. Wird die Hebamme auf nicht eine Meile gerufen, gebührt ihr 1 Gulden.

Mit dem Reſfkripte vom 31. Jänner 1818 M. 321 iſ angeordnet, daß beim Ableben eines Maria - Thereſten- Ordensritters eine Abſchrift des Trauſcheines einzuſenden ſei.

Verwöge Reffripts vom 1. März 1818 L. 1,288 muß bei Penſions= geſuhen der Offiziers-Frauen , deren Männer in A der Wunden ſterben, die Urſache des Todes bekräftiget werden.

Zufolge Reſkripts vom 3. Dezember 1818 B. 7,583 if für die" wirklichen Reinigungsdiener bei Peſtgefahr ein täglicher Zehrungsbeitrag pr. 1 Gulden und für die proviſoriſchen Reinigungsdiener pr. 39 Kreuzer beſtimmt worden.

Mit dem R-ffripte vom 26. April 1321 7]. 2,123 iſt das Douceur für eine Lebensrettung mit 25 Gulden beſtimmt ivvidé,

Inhalt des Reſfkripts vom 22. Jänner 1821 D. 234 können penſionirte Offiziere gegen zweijährige Penſions-Abfertigung quittiren.

Vermöge Reſfkripts vom 13. April 1821 D. 1,533 behalten die zwiſchen