Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

171

dem 253. und lezten eines Monats geſtorbenen Penſioniſten und Proviſioniſten, ſo wie die Gnadengehalte auf den ganzen Monat.

Das Reſfript vom 24. Mai 1822 B. 1,971 erinnert, daß der Adel in der Grenze von der Enroulirung nicht befreit iſt.

Mit dem Reſfripte vom 24. Mai 1822 B. 1,971 iſ angeordnet worden, daß die Mühlen in der Grenze nach den Gängen zu fonſfribiren ſind.

Zufolge des Reſkripts vom 28. März 1822 B. 1,277 erliſcht die Schank gerechtigkeit, wenn ſie niht dur< zwei Jahre ausgeübt wird.

Vermöge Reſkripts vom 11. April 1822 B. 1,623 erhalten die Verwaltungs- Offiziere nur dann ‘die höhere Penſion, wenn ſie ſehs Jahre bei der Verwaltung gedient haben. i

Mit dem Reſkripte vom 31. Jänner 1823 B. 513 iſ das General=Kommando ermächtiget worden, Bau=Reparationen mit Einſchluß der Ar=beiter mit 1,000 Gulden zu bewilligen. Später mit dem RNeſfripte vom 7. März 1827 B. 719 iſ au<h dem Regimente die Befugniß ertheilt, 100 Gulden auf Bau-Reparationen zu verwenden.

Vermöge Reſfripts vom 7. Auguſt 1823 EF. 675 ſind die MedaillenZulagen“ von der Exekution frei.

Zufolge des Reſkripts “vom 29. Auguſt 1823 M. 2,353 und 2,373 müſſen alle, außer den brillantenen, fremden Orden nah dem Tode zurükgeſtellt werden; doh bleiben vermöge Reſkripts vom 25. Juni 1824 M. 1,748 die ruſſiſhen Patente und Brevets über die Orden den Familien der Ver= ſtorbenen.

Vermöge Reſkripts vom 15. Oftober 1824 M. 1,490/2,744 fönnen Militär-Beamte, wenn ſie über 30 Jahre dienen und Verdienſte haben, um den Adel bei Seiner Majeſtät einſchreiten.

Mit dem Reſfripte vom 29. April 1824 B. 1,843 iſ die Fiſcherei auf drei Seemeilen von der Seeküſte weit mit Parenzen geſtattet, die Parenzen dürfen aber den Grund des Meeres nicht ſtreifen. Den MilitärSeeküſtenbewohnern iſt das Fiſchen nur auf eine Seemeile weit erlaubt.

Mit dem Reſfripte vom 14. Jänner 1825 B. 151 iſ die Duldung und die Conſkription der geheim getheilten Grenzfamilien nah Subnummern angeordnet worden. Schon im Jahre 1819 waren na<h einem Ausweiſe beim Otoëaner Regimente 1,035 ſolhe Familien vorhanden, Jhre Anzahl vergrößerte ſi< tägli<h, und ſo war die allerhöhſt ausgeſprochene- Duldung und ſeparirte Conſfkribirung dieſer geheim getheilten, niht mehr möglich zu vereinigenden Familien allgemein mit Freuden begrüßt; ſie wurden noch mehr zufrieden geſtellt, als dieſen mit Subnummern conſfribirt geweſenen