Otočaner Regiments-Geschichte : vom Ursprung dieser Gegend, ihrer Bevölkerung und ihrer Schicksale : in zwei Bänden und drei Hauptstücken

172

Familien mit dem allerhöchſt ſanftionirten Grenzſtatute vom 7. Mai 1830 die wahren Stammnummern verliehen wurden.

Vermöge Reſkripts vom 31. Oktober 1825 B. 3,818 dürfen die Juden in der Militär-Grenze ſh niht niederlaſſen.

Zufolge des Reſkripts vom 23. Auguſt 1826 C. 907 können penſionirte Auditore in der Grenze mit Bewilligung des Militär-AppellationsGerichtes die Grenzer vertreten.

Mit dem Reſfripte vom 23. Februar 1826 N. 530 können penſionirte Dffiziere, niht aber ſonſtige Penſioniſten, Diurnen erhalten.

Die Dienſtboten - Streitigkeit mit Dienſtherren iſ vermöge Reſkripts vom 21. März C. 336 durch das Gericht zu unterſuchen.

Vermöge Reſfripts vom 4. April 1827 U. 310 iſ die Strafe von 100 Sto>ſtreichen größer erklärt, als jene von zehnmaligem Gaſſenlaufen durch 300 Mann. :

Mit dem Reſkripte vom 15. Juli 1828 B. 2,605 ſind die Grenzer für das zum eigenen Gebrauche gekaufte Vieh von der Shwemmtaxe in den vier Karlstädter Regimentern frei.

- Das Reſkript vom 8. Mai 1835 B. 1,639 erläutert die Erie winde Vorſchrift vom 30. Mai 1808 B. 671 hinſihtlih der Bangs» Offiziere.

Vermöge Neſfripts vom 22. Dezember 1835 B, 4,820 muß die Arreſtanten - Äzung für unbemittelte Arreſtanten halb pro Aerario, und halb von der Gemeinde bezahlt werden.

Mit dem Reſfripte vom 28. Jänner 1833 D. 7,081 de 1831 iſt beſtimmt, daß die Kinder der Beamten, wenn ſie aus einer während des Quieszenten-Standes geſchloſſenen Ehe herſtammen , keine Penſion erhalten.

Zufölge des Reſfripts vom 20. Juni 1833 6G. 2,674 ſind inforrigible Offiziere ohne Charakter mit Gnadengehalt zu entlaſſen.

Mit dem Reſkripte vom 20. April 1837 B. 1,327 iſ der Gewinn der Bäer mit 20 pro Cento tarxirt. ï

Vermöge Neſkripts vom 8. Juni 1837 B. 2,234 iſ die Kontumazund Peſt-Vorſchrift herabgegeben.

Mit dem Geſeße vom 2. Auguſt 1850 iſ das Stempelpatent über die. Gebühren von Rechtsgeſchäften, Urkunden, Schriften und Amtshandlungen in der Militärgrenze eingeſeßt, worüber nachträglich mit dem Reſkripte vom 5. November 1850 Nro. 6,389 /m.k. j. s. einige Befreiungen in der Tarifspoſt 75 sub F. et 6G. angewendet ſind.

Vermöge Refſfrip(s vom 410. November 1850 B. 3,147 haben Seine