Rätearbeit und Nationalversammlungstragödien in Revolutionen : Den Arbeiter, Soldaten und Bauernräten Deutsch - österreichs gewidmet

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Dieſer Vürgerrat der Diſtrikte organiſierte aus CIgener Jnitiative die VBürgermiliz. Schon einige Wochen nah der Wahl hatten ſie in Paris 48.000 Bürgergardiſten, wozu jeder Diſtrikt 800 bekannte und waffenfähige Männer unter ſeinen Ur= wählern ausgeſucht hatte. Da es an Lebensmitteln mangelte und die alten Behörden fie niht zu beſchaffen vermochten, ſo riß der VBVürgerausſ<uß die Lebensmittelverſorgung an ſih, ſeßtie die Preiſe für Brot und Fleiſch u. |. w. feſt. Jeder Diſtrikt organtſiert ſich von ſi aus, „ſo gut er es verſteht“ — wie Lacroix in ſeiner Einleitung zu den Akten über die Kommune von Paris feſtſtellt. Ein Diſtrikt, „der die Abſichten der Nationalverſammlung hinſicht= li<h der Gerichtsverfaſſung vorwegnimmt, ernennt ſeine Fri (dens- und Sühnerichter“. Doch um ſi<h miteinander zu verſtändigen, „richten ſie ein Zentralbüro cin, wo beſondere Delegierte zuſammenkommen und ſih gegenteilig Mitteilung machen“, So bildete jeder Diſtrikt cine Republik für ſich, die ſich ſelbſt regierte — in Paris und anderwärts. Die 60 Diſtrikte von Paris. fühlten ſpäter —das Bedürfnis, ſich für gewiſſe Zwe>e zui= jammenſ{ließen, und bildeten die Kommune: doch die Diſtrikte blieben dabei weiter beſtehen mit großer Selbſtändigkeit. Sie traten auh mit den Diſtrikten in der Provinz in Verbindung, und jo erſtand eine allgemeine neue Regierungs- und Verwaltungs= organiſation im Lande — neben der Nationalverſammlung und der Regierung.

Das geſchah natürli<h alles ohne geſetliche „Berechtigung“, aus freier JFnitiative. Als ſie ſpäter ihrer Kommune ‘eine ge]eß=liche Grundlage zu geben ſuchten, da hebt Lacroix als am weſentlichſten hervor, „daß die Diſtrikte in ihrem Bemühen, der Munizipalverwaltung eine geſeßliche Grundlage zu geben, ihre Una bLhängigkeit aufrehtzuerhalten ſuchen. Sie ſuchen die Einheit ihres'Vorgehens niht in det UnterwerfungderDi rttte unter ein Bentralfomitee, ſondern in ihrem föderativen ZUs= ſammenſ{hluß.“

„Die Geiſtesrihtung der Diſtrikte ſett ſi<h zuſammen aus einem ſehr ſtarken Gefühl für die Einheit der Kommune und etner niht weniger ſtarken Tendenz zur direkten Re gerung, ſagt Lacroix. (Teil 11, Seite XTIV und XV.) „Varis will nicht eine Föderation von ſechzig Republiken ſein, in die ſein Gebiet aufs Geratewohl zerteilt iſt; die Kommune iſtt ein einheitliches Ganze, das von der Geſamtheit aller Diſtrikte gebildet wird …. Nirgends findet man ein Beiſpiel von einem Diſtrikt, der abſeits von den anderen leben will... Aber neben dieſem unbeſtrittenen Prinzio macht ſi<h ein anderes geltend: Die Kommune will TO nämlich ſelbſt Geſetze geben und ſich ſo viel als mogli dirett verwalter: \die Repräſentativregierung ſoll auf ein Minimum eingeſchränkt werden; alles, was die Kommune ſelbſt tun kann, ſoll von ihr ohne ZBwiſcheninſtanz, ohne Delegation oder dur<h Delegierte (Abgeordnete) entſchieden twerden, die nur die Rolle beſonderer Mandatare haben, die unter der unausgeſeßten Kontrolle ihrer Au ftraggeber ſtehen... Den Diſtrikten {ließli<, den Bü rgern, die fi<h in den allgemeinen Verſammlungen der Diſtrikte