Rechte und Obliegenheiten der Regenten und Unterthanen in Beziehung auf Staat und Religion : eine Folge des Systems der moralischen Religion

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“Aber ſelbÆ fúr den Zrrthum kan der Menſth vichts, ſo wenig, als fúr die Macht deſſelben, Denn man ſage doch, wer brachte denn die Summe von “deen in meine Seele, die jezt darinncn iſt? Dex glúflicie oder unglüfliche Zufall! Daß ich gerade von dieſen Eltern gebohren , gerade unter ſolche Erziehungsumſtände verſezt , gerade unter ſolche Lehrer, gerade in ſolche Geſellſchaften, gerade auf ſolche Búcher gerieth, gerade ſolche - Veranlaſſungen zum Nachdenken bekam und andere nicht bekam — dieſe und tauſend ähnliche Umſtände, fúr die ich nichts Fan, entſchieden die vorhandene Maſſe meiner Vore ſrellungen. Und ſo frage ich nun weiter: wer machte dean, daß unter dieſer ungeheuren Summe von Vorſtellungen „ die in meiner Seele liègèu, gerade dieſe Ordnung, dieſe Aſſociation ſich erzeugte ? daß der eine Theil meiner Vorſtellungen dunkel, ein anderer helle ward? daß einige dicſer Ideen auf mich heftig andere ſ<rwach wirken? — Endlich è MWex macht es denn , daß mir in einem beſtimmten ugenblife von meinen Vorſtellungen dieſe zum Bee wußtſeyi fommen und andere nicht? daß mir diè Gedanken beyfallen und andere mie gar niht aufſteigen? — Alſo — bin ich ſchuld, wenn ich mich irre d.h, wenß ih in einem gewiſs ſen Augenblifke mir eine Sache falſch oder Unvollſtändig vorſtelle? Bin ich nun nicht am Jrre? {hum ſchuld, der meinen Wilten und Handlung

: heſtimms