Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

= DS Rompanie mit Ausnahme des Herrn: Jnſpekzions» Offiziers und des Herrn Hauptmanns, indem ex bey dem júngſicn (z.B. bey dem 2ten UntersLieutes nant) anfängt und dann zu dem ältern im Range geht,

Dieſe Herren Offiziers nehmen Kenntnis von dem bey der Kompanie Vorgefallenen.

Der Herr Offizier von der Juſpekzion verfügt ſich des Morgens in die Kaſerne, geht in alle Zims mer , und ſicht nach 0b ſauber gekehrt und gewiſcht

"worden - ob die Better in der Ordnung ſind, ob die Kleidungsſlúcke nicht in den Zimmern herums liegen und an dem gehörigen Ort aufbewahrt werden, ob die Mannſchaft angezogen iſt und ſi< gereinigt hat , ob die Küche: beſorgt wird u. dgl. i

Sobald der Offizier von der Juſpekzion oder * ein anderer Offiziex in's Zimmer tritt, ſo geht jeder Mann zu ſeinem Bett und ſtellt ſh an die Seite wo er ſ<läft; dort bleibr er ſtehen und ers ivartet , was der Herr Offizier befiehlt. Hat dieſer nichts beſonders anzuordnen , ſo ſagt ex „Tretet ab” worauf die Leute au ihre Arbeit gehen können. Der Herr Offizier von der Jnſpekzion kann und ſoll zu Zeiten in Begleitung des Feldweibels oder wenigſtens des Jnſpeklzionskorporalen eine Unterſus hung der Haberſäfke vornehmen, theils um zu ſehen, ob der Mann mit allem Nöôthigen verſehen