Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
einigen Erſaz. Der Mann hat beſtimmte Stun» den, wo er gegenwärtig ſeyn, und ſich in brauchs barem Zuſtand zeigen muß, wenn ex nicht beſtraft werden will; es ſind Gelegenheiten, wo man die Truppe beyſammen hat, die Befchle ausgeben, Belehrungen ertheilen und Viſitationen vornehmen kann. Der Offizier ſieht den Soldat öfters, und Ternt ihn kennen. Der Soldat ſeinerſeits kann ſeine Beſchwerden odex Anbringen vorbringen , und wird nach einigen Stunden Zwiſchenzeit immer an eine gewiſſe Ordnung errinnert, die das Hauptweſen des Solbatenſtanbes ausmacht.
Nebſt den Appellen in den Kammern , des Morgens beym Aufweken, Mittags beym Eſſen und Abends beym Zapfenſtreich, ſind noch zwey Appelle des Tags, wann die Mannſchaft ausrükt, nicht zu viel.
Den einen Vormittags ohngefähr um 3 Uhr, um zu ſchen, ob die Soldaten gekämmt und gewaſchen ſind, und einen des Nachmittags um 4 — 5 Uhr, wo der Befehl ausgegeben , und in den Dienſt fommandirt wird.
Sey es aber, daß man ſich mit dieſen beiden Appellen begnügt oder deren mehrere anordnet, ſo ſoll doch bey denſelben die Mannſchaft ordentlich angezogen, (wenn auh nux im Ueberkittel oder Kaputt) und mit gepuzten Schuhen , ſaubern Händen