Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Thun in Friedenszeiten nur Spielwerk wäte y und él! — ſobald ex wirklich Tente leiſten (oli — alles anders fände, und ſi<h an andere Ordnung und Disziplin gewöhnen müßte.
Der Vorgeſezte ſehe alſo immer darauf, daß jeder Dienſt , daß Subordinazion und Disziplin ſo verrichtet und ſo gehandhabt werde, als dies zur Heit des Kriegs oder dex Gefahr geſchehen ſoll, * Vorzüglich gilt dies von Wachten und Poſten, Ordonanzen , u, dgl, Doch hievon an cinem andern Orte ein mehreres.
Subordinazion iſt die ſixenge Beobachtung der Pflichten, welche den Niedern gegen den Höhern verbinden , und die gleichſam unbedingte Unterwütfigkeit des erſtern unter die Vefehle des letztern. Ohne Subordinazion iſt die zwe>máäßige Anwendung einer Kriegömacht unmöglich; ſie iſ die Seele des RKriegsdienſtes ; ſie verkettet das Anſehen und die Gewalt des Befehlshabers bis zum jüngſten Offizier z ſie macht, daß ganze Haufen ſi< heute den Befehlen desjenigen unterwerfen, der geſtern noch ihr Kamerad war. Sie bewirkt, daß der vielleicht nur um einen Tag jüngere Offizier, den Befehlen desjenigen, deſſen Brevet früher als das ſeinige unterzeichnet ward , eben ſo willig Folge leiſtet , als ob ér in ihm nie cinen andern , als ſeinen Befehlshaber gelannt hâtte, wenn er demſelben auch an Jahren ,