Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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än Dicufizeit, ſeibſi an Einſichten und Dienſtkennts niſſen weit überlegen wäre. y
Die Subordinazion verhindert , daß da, wo es auf ſchnelle Ausführuug eines Vorhabens ankommt, aus Widerſpruch oder Eigenſinn cines Untergeordneten kein Verzug entſtehe, dex vielleicht Tauſenden das Leben koſten, oder die mit dem Blute und Leben von Tauſenden errungene Frucht in einem Augenbli> wieder verlieren machen würde , und daß die den Menſchen ſo eigne Verſchiedenheit von Anſicht und Meynung hier oft, wenigſtens dem Aeußeru nach zu vèrſchwinden ſcheint und einer allgemeinen Ucbereinſtimmung der Gemüther Plaz macht.
Disziplin und Subordinazion ſind mit einander innig verbunden: die cine kann ohne die andere nicht beſtehen. j
Unter Disgziplin (auh Kriegszucht , Mannszucht genannt ) verſteht man die Befolgung. der feſigeſezten Ordnung, und die Dienſipflichten eines jedenz ſie erſtrekt ſich auch auf das ſittliche Betragen. So wie kein Staat im Ganzen, keine Ges ſellſchaft , kein Hausweſen ohne eine gewiſſe Ordnung beſtehen kann, eben ſo wenig und gewis noch weniger würde eine Militärverfaſſung beſtehen , und ſich in zwekmäſſiger Wirkſamkeit erhalten können, wenn ihr dieſe Ordnung, mangelte, und die Ueber-