Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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treter derſelben niht zur Verantwortung und Strafe gezogen würden. j Dié Subordination hingegen hat es mit den Pflichten zu thun, welche den Niederen gegen den Hdhern verbinden, und mit der Achtung welche nôthig iſt , wenn Gehorſam und Disziplin gehandhabt werden ſdllen, Sie ſind beide unzertrennlich: die cine ohne den andern unmöglich. Z. B, Ein Soldat der betrunken zu einem Appell kömmt, ein Offizier der ſeine Jnſpektion vernachläſſigt. Dieſe vergehen ſi< gegen die Disziplin : ein anderer der dem Vorgeſezten nicht die ſhuldige Achtung erweißt , oder gar einen erhaltenen Befehl mit zeigendem Widerwillen oder Spottreden vollzicht, fehlt gegen die Subordinazion , und da dieſe einen Theil (und zwar einen weſentlichen ) an. ausmacht y auch gegen die Disziplin. Die Disziplin muß die Kriegsgeſeze in ihrer “ Kraft und Wirkſamkeit erhalten ; ſie muß durch ihre Strenge das erſetzen, was den oft rohen Haufen der Truppen oder einzelnen Jndividuen derſelben an Sittlichkeit abgeht , und der Zügelloſigkeit Schranken ſchen, in welche der Soldat beſonders im Kriege leichter als ein anderer zu! fallen Veranlaſſung findet, Sie ſoll nicht allein der Roheit und Vérwilderung der Krieger , ſondern auch ihrer Weichs lichkeit wehren, und dem Verderben , das dieſe einer