Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad
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Tritppe verurſacht, vorzubeugen ſuchen z ſie muß daher forgen, daß dèr Soldat im Frieden zur Nüchternheit und einfachen Lebensweiſe gewöhnt und zum Kriegsdienſt abgehärtet werde; daß ex bey cinem Zuge nichts mitnehme, was nicht zu (ſeinen “ nothwendigen Bedürfniſſen gehört und ſich auf keine Bequemlichkeiten cinrichten , die mit ſeiner Beſtimmung im Kriege unvereinbar ſind, und deren Entbehrung ihn hernach unzufrieden machen, oder gar ſeine Geſundheit in Gefahr ſeßen würde.
Die Subordinazion fordert faſt unbedingte Unterwerfung des Niedern unter die Befehle des Hôhern; wo dieſe ſtatt hat , iſt die Aufrechthaltung der Disziplin leicht , — im Gegenſaz unmöglich. So: nothwendig aber dieſe Unterwerfung iſt, eben ſo nothwendig iſt auch die Achtung und Schonung, welche die Hdhern gegen die Niedern haben müſſen. Wenn der erſtere das Anſehen des leztern nicht zu ehren verſteht, wenn der Hauptmann z. B, getroffene Verfügungen des Oberlieutenants oder des Feldweibels in Gegenwart der Soldaten tadelt oder verwirft, oder etwas in Eifer und Zorn abſtellt, was ſo eben ein niederer Vorgeſezter anbeſohlen hat , ſo wird dadurch der Grund der Subordinazion , mithin des ganzen Dienſtes untergraben.
Der Mann von Bernunſt und Einſicht wird zwar? bey aller Ueberlegenheit des Geiſtes - deren e