Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

fi< bewußt iſt, den Charakter desjenigen der ihm gebietet zu ehren , deſſen Schwächen vielmehr zu verbergen , und überhaupt ſich in den nothwendigen Schranken der Subordinazion zu halten wiſſen y allein um ſo heiligere Pilicht des Obern iſt cs mc<t durch ungeſchiktes Beträgen und übereilte Hige die Widerſezlichkeit cines Niederern zu reizen, am wenigſten aber perſonlichen Widerwillen oder ſonſt eine Leidenſchaft wirken zu laſſen.

Zur Aufrechthaltung dex Subordinazion gehört aber nicht allem , daß der Niedere dem Höheren die ſchuldige Ehrfurcht und ſeinen Befehlen Uns terwerfung leiſte , ſondern es iſt auch nothwendig y daß der Niedere ſelbſt ſeinem eigenen Anſchen nichts vergebe, ſeinen Charakter zu ehren wiſſe, und gleichſam keinen Subordinazionsfehler gegen ſich ſelbſt begehe. Darunter gehört, daß der Offizier ſelbſt immer nüchtern ; reinli<h und ordonanzmäßig gekleidet ſeye, daß er ſeinen Dienſt nicht verſäume, ſi{< ‘getraue von ſh aus Fehler abzuſtellen und Strafen aufzuerlegen , und nicht ſh immer auß das Anſehen cines Höhern berufe, oder von jeder geringfügigen Kleinigkeit Anzeige mache und niemas len ſtrafe; durch dieſe Fehler verliert der Offizier das Anſehen bey der Truppe , er ſinkt zu einem unbedeutenden Weſen herunter , und benimmt nicht nur ſi< , ſondern dem Offiziers - Charakter úberhaupt alle Autorität.