Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

entehrt ſih alſo dadurch ſelbſt. Vorlaut ſeyn, auch wenn man ſeiner Saehe gewiß iſt, in Geſellſchaft von Offizieren von höherem Alter oder Grade, ‘iſt unhöflich und im leztern Falle grob. Ueberhaupt zeige ſich der Offizier und Unteroffizier durch Handlangen , und nicht durch Zank und Lermen.

Das Rufen, ohne den Charakter anzugeben , 4. B. Fiſcher! Müller! oder auh, wenn von Kas meraden geſprochen wird, blos zu ſagen, der Fiſcher, der Müller hat dies oder jenes begehrt , und dergleichen ; dies ſind unanſtändige Redensarten : man gebe cinem Jeden ſeinen Titel, auch went man nur von ihm ſpricht, und er nicht gegenwärtig wäre:

Tabakvauchen auf der Gaſſe gehört an und für ſi< ſchon in die Klaſſe des unſchiklichen Beiragens (es wird hierüber bey dem Abſchnitt wel<er von der Polizey. in Garniſon handeln wird, ein näheres geſagt werden) allein wenn man ſi< vollends Herauênimmt, mit dev. Tabakspfeife im Munde zu ſeinem Hauptmann oder Schef in's Zimmer zu treten, ſo begeht man dadurch eine ſchr grobe Unart : auch das Anzünden einer Pfeife in höherer Geſellſchaſt , wenn nicht jemand von hôs hern Nange den Anfang macht odex dazu aufmuntért , iſt unartig, Jn einem Wirthshauſe,, ivo ein jeder für ſein Geld zehrt , verhält ſich dies anders,