Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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Wáähreud die Tamburs den Zapfenſtveich ſchlas gen, bégiebt ſich jederman vom Feldweibel abi wärts in ſein Quartier, Fünf Minuten nachdem der Zapfenſtreich geſchlagen worden, gehen die Ordinare- Schefs oder ihre Unter - Schefs in die Quartiere der Soldaten und ſchen nah ob“ àlle béy Hauſe ſeyen, und. niemand nichts zu melden habe. Den Haustwirthen wird aufgetragen y daß ſie die Anzeige zu machen haben , wenn die bey ihnen einquartirten Soldaten-in dex Nacht ausgehen oder bey ihnen Zuſammenkünfte halten würden: Dieſe Aufſicht iſ durchaus nothwendig um einer „ſeits die Bürgersleute in ihret gewöhnlichen Lebens» weiſe nicht muthwilliger und unnöthigerweiſe ſtören zu laſſen und anderſeits dem Spielen , Trinken und heimlichen Zuſammenkünften vorzubeugen, zu einer Zeit wo der Soldat ſich der Aufſicht entzogen glaubt, abér Ruhe vonnöôthen hat , um auf Märſchen utid Wachten Auſirengungen ausdauern zu nnen.

Da die Unteroffiziers 7 wie bereits Seite #8 geſägt worden , den Charakter ihrer üntergebenen Mannſchaft genau kennen ſollen , ſó verden ſie ihre Pflicht vollkommen erfüllen, wenn ſie zu Zeiten des Nachts, die Quartiere deri jenigen Leute viſitiren, welche Hang zur Lüderlichkeit und Ausſchweifung haben,

Wenn nah dem Zapfenſtreich die OrdinareSchéfs in den E nachgeſehen haben, ob

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