Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

— bios

Der Dienſt im innern der Kompanien weni fle mit mehreren vereinigt ſind, bleibt ſich immer gleich und wird verrichtet wie bereits Seite 34 bis 76 geſagt worden , mit einigen wenigen Abänderuns gen welche man hier anzeigen wird,

Rapporte,

Táglich des Morgens, um die, von dem Herry

Aidemajor beſtimmte Stunde verfügt ſich jeder Feld» weibel mit ſeinem Kompanie - Rapport zu demſelben. Dieſer Rapport muß auf ein beſonderes Blatt, aber durchaus ſo, wie jener welcher in das Kompanie Rapportbuch täglich eingetragen wird, (Seite 55) verfaßt werden. Die einzige Abänderung hat ſtatt, daß die daſelbſt enthaltene Meldung z. B. das

namentliche Verzeichniß der Manyſchaft welche auf

die Wacht kömmt; derjenigen welche unpäslich iſ, ſich zum Rapport méldet u. dgl. wegbleibt ; hingegen wird angeſezt welcher Ofſizier und Korporal den Tag hat, und welcher Offizier von der Kompanie auf die Wache zicht.

Wenn der Feldweibel dem Herrn Aidemajor den Rapport überbringt , ſo erhält er zugleich die allfälligen Befehle. Erſt nachher verfügt ſich der Offizier von der Juſpekzion mit dem Feldweibel und dem Jnſpekzionskorporalen zu dem Herrn Hauptmann zum Rapport (Seite 60) welchem ſodann auch der erbaltene Bataillonsbefehl überbracht wird. Iſt