Reglement für die eidgenössischen Trupen über die innern Einrichtungen, die Disziplin und die Dienst-Ordnung für jeden Grad

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u, dgl, welches aber dee Hr, Hauptmann dem Feldweibel beſonders anbefehlen wird.

Der Aidemajor hat ebenfalls ein Ordrebuch, eben ſo der Quartiermeiſter und der Bataillons» Chirurgus, Der Aidemajor ſchreibt täglich den ganzen Befehl in dieſes Buch und obenan die

Parole, Hat ex Bataillons - Brigade - Diviſions -

oder Armecbefehle erhalten , ſo kommen dieſe voran hierauf folgt der Bataillons - Befehl. Der Quartiermeiſtex ſchreibt in ſein Ordrebuch nur dasjenige was die Adminiſtrazion“ der Truppe * anbetrift ; ſo wie der Bataillons - Chirurgus jenes was ihm oder ſeinen -Unter - Chirurgen züx Befolgung aufgetragen worden. iſt,

Parole Ausgeben. *)

Wenn die Parole nicht wie Seite 150 geſagt worden , auf dem Bataillons Paradeplaz bereits

durch den Aidemajor den Wachtkommandanten ‘

*) Die Parole ( bey den Franzoſen genannt: mot d’ordre) beſteht aus zwey Worten, wovon gebräuchlicherweiſe das erſte der Name eines Heiligen oder großen Mannes, das zweyte der Name einex Stadt oder Provinz , iſt, Dieſes leztere wird detaſchirten und Unteroffiziers-Poſten ſo wie den Patrouillen einzig gegeben, und dann heißt es „Lo ſung”. Das Feldgeſchrey

_(Ralliement) wird im Felde den Vorpoſten oder auch in Gefechten der ganzen Truppe (vorzüglich bey

"nächtlichen Angriffen) gegeben und iſt oft ſehr ver-